Für die Neukundengewinnung bieten wir im Rahmen der Adressvermarktung über 180 exklusive Adresslisten. Mehr zu unseren „exklusivlisten powered by a+s” finden Sie hier.
Die a+s DialogGroup bietet Ihnen mehr als Zielgruppen-Adressen! Entdecken Sie unser Fullservice-Angebot rund um Dialogmarketing:
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Die Firma a+s DialogGroup GmbH, Max-Planck-Straße 7, 71254 Ditzingen, wickelt Ihre Aufträge aufgrund nachfolgender Allgemeiner Geschäftsbedingungen ab. Die Geschäftsbedingungen sind auch dann maßgebend, wenn ein Auftrag anderslautende oder abweichende Einkaufsbedingungen enthält. Diese werden von uns nicht akzeptiert, es sei denn, die a+s DialogGroup GmbH hat sie schriftlich bestätigt.
1.1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von a+s erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
1.2. Alle Angebote gelten vorbehaltlich der Prüfung der eingelieferten Daten. Sollten sich höhere Aufwände ergeben, wird a+s den Kunden vor Beginn der Arbeiten informieren und sein Einverständnis einholen.
1.3. Vertragsschluss: Der Vertrag mit dem Kunden kommt erst mit der vom Kunden unterschriebenen Auftragsbestätigung bzw. mit Ausführung des Auftrags zustande.
1.4. Zahlungsbedingungen: Die Preise ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste bzw. der Auftragsbestätigung. Sofern nichts anderes vermerkt, sind diese Preise Nettopreise. Verpackung, Portokosten, Transportversicherung, Zollgebühren, sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer werden zusätzlich berechnet. Die Rechnungen sind ohne Abzug sofort nach Erhalt fällig.
1.5. Kommt der Kunde mit einer Zahlungspflicht in Verzug, so ist seine Geldschuld zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt unberührt.
1.6. Die Übertragung von Daten an a+s bzw. von a+s zum Kunden hat grundsätzlich gesichert via SFTP und/oder mindestens als verschlüsselte Übermittlung von schützenswürdigen Daten zu erfolgen. Von einer ungeschützten Übermittlung oder einem Versand über den Postweg rät a+s dringend ab. a+s übernimmt keine Haftung für Datenverlust, Datenmissbrauch und ähnliches auf dem Transportweg.
1.7. Die Rücklieferung erfolgt in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Ein Rechtsanspruch des Kunden hierauf besteht nicht. Fixtermine bedürfen einer ausdrücklichen und gesonderten Vereinbarung. Die angegebenen Liefertermine beziehen sich auf den Übergabezeitpunkt an die zum Transport bestimmte Person oder Anstalt.
1.8. Wenn Verzögerungen durch den Kunden oder durch von ihm beauftragte Unternehmen oder Personen eintreten (Änderungswünsche, verspätete Lieferung von Daten, Materialien etc.), oder von ihm beizustellende Materialien und Auskünfte bei a+s nicht termingemäß eingehen, verlängern sich die Liefertermine. Anspruch auf vorrangige Bearbeitung verspäteter Aufträge besteht nicht.
1.9. Besteht ein Kunde trotz der von ihm zu vertretenden Terminverzögerungen auf umgehende Bearbeitung und kommt es dann wegen der besonderen Eilbedürftigkeit nicht mehr zu Qualitätskontrollen, die a+s üblicherweise kundenseitig durchführen lässt, haftet a+s nicht für Qualitätsbeanstandungen. Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, unverschuldetes Unvermögen auf Seite von a+s oder auf der Seite von Drittfirmen (z.B. Dateneignern) verlängern die Liefer- bzw. Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung.
1.10. Retouren (Rückläufer) von Aussendungen mit von a+s gelieferten, aktualisierten Daten sind trotz der Aktualität der Referenzdaten unvermeidbar und stellen keinen Mangel der von a+s gelieferten, aktualisierten Daten dar. Die Rückgabe der von a+s gelieferten, aktualisierten Daten aus sämtlichen Dienstleistungen der a+s DialogGroup GmbH ist in diesem und allen anderen möglichen Fällen ausgeschlossen, es sei denn, es wurde in einem individuellen Angebot etwas anderes vereinbart.
2.1. Die Preise ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste bzw. der Auftragsbestätigung. Sofern nichts anderes vermerkt, sind diese Preise Nettopreise. Verpackung, Portokosten, Transportversicherung, Zollgebühren sowie auch die gesetzliche Mehrwertsteuer werden zusätzlich berechnet.
2.2. Unsere Rechnungen sind nach Erhalt ohne Abzug sofort fällig.
2.3. Die Zahlung durch Wechsel unterliegt vorheriger Vereinbarung.
2.4. Bei Zahlungsverzug oder Stundung sind Verzugszinsen bzw. Stundungszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Kunde keine oder eine wesentlich niedrigere Belastung nachweißt.
2.5. Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlungsverpflichtung aus dem Vertrag in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die bei normalem Verlauf erst später zu erfüllende Restschuld auch sofort fällig zu stellen.
2.6. Wir sind berechtigt, bei Dienst- und Werksverträgen angemessene Abschlagszahlungen in Höhe von mind. 50% des Auftragswertes oder Vorkasse zu verlangen.
2.7. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Besteller falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat, unser Leistungsanspruch bei nachträglich eintretender, fehlender Kreditwürdigkeit gefährdet wird, der Besteller sich mit der Bezahlung fälliger Beträge trotz Mahnung und Nachfristsetzung in Verzug befindet oder wir und unsere Erfüllungsgehilfen aufgrund von Arbeitskämpfen, höherer Gewalt, Naturkatastrophen u.a. nicht liefern, soweit die Betriebsstörung nicht in unserem Verantwortungsbereich liegt und es sich nicht um lediglich vorübergehende Leistungsstörungen handelt.
2.8. Aufrechnung mit Gegenforderungen oder Zurückbehaltung von Zahlungen kann der Kunde nur geltend machen, wenn und soweit seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
3.1. Der Liefertermin ergibt sich aus der Auftragsbestätigung, Fixtermine bedürfen einer ausdrücklichen und gesonderten Vereinbarung. Die angegebenen Liefertermine beziehen sich auf den Übergabezeitpunkt an die zum Transport bestimmten Personen oder Anstalt oder technische Einrichtung (Server etc.).
3.2. Wenn Verzögerungen durch den Kunden oder durch von ihm beauftragte Unternehmen oder Personen eintreten (Änderungswünsche, verspätete Lieferung oder Rücklieferung von Katalogen und Materialien) oder von ihm beizustellende Materialien bei uns nicht termingemäß eingehen, verlängern sich die Liefertermine. Anspruch auf vorrangige Bearbeitung verspäteter Aufträge besteht nicht.
3.3. Besteht der Kunde trotz der von ihm zu vertretenden Terminverzögerungen auf umgehende Bearbeitung und kommt es dann wegen der besonderen Eilbedürftigkeit nicht mehr zu Qualitätskontrollen, die wir üblicherweise kundenseitig durchführen lassen, haften wir nicht für Qualitätsbeanstandungen.
3.4. Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, unverschuldetes Unvermögen auf unserer Seite oder auf der Seite unserer Vorlieferanten verlängern die Liefer- bzw. Leistungsfrist um mindestens die Dauer der Behinderung.
3.5. Vereinbarte Lieferzeiten gelten als ungefährer Liefertermin. Im Falle des Verzuges ist der Käufer nur berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
4.1. Fehler bei der Datenverarbeitung, bei denen a+s bzw. einem Erfüllungsgehilfen der a+s ein Verschulden zur Last fällt, werden von a+s, soweit möglich, kostenlos berichtigt (Nacherfüllungsanspruch). Ist eine Berichtigung nicht möglich, so setzen Schadensersatzansprüche gegen a+s (einschl. deren Erfüllungsgehilfen) voraus, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von a+s vorliegt. Schadensersatzansprüche sind in jedem Fall auf den Auftragswert begrenzt; Haftung für entgangenen Gewinn, Mängelfolge- und Vertrauensschäden sind ausgeschlossen. Der Kunde kann eine weitergehende Haftung verlangen, insoweit a+s dafür Versicherungs-schutz erhalten kann. Der Kunde übernimmt die Zusatzkosten.
4.2. Beanstandungen wegen fehlerhafter Leistungen sind a+s nach Kenntnisnahme durch den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch drei Werktage nach Rücklieferung, mitzuteilen. In jedem Falle ist a+s die Möglichkeit einer Nachbesserung einzuräumen.
Gewährleistungsrechte des kaufmännischen Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen Pflichten aus §§ 377,378 HGB unverzüglich spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erkennbarkeit eines Mangels nachgekommen ist. Ist der Kunde Nichtkaufmann, beträgt die Frist bei offensichtlichen erkannten und erkennbaren Mängeln 7 Tage nach Erkennen bzw. nach Erkennbarkeit des Mangels, wobei die Frist durch Absendung der Mängelanzeige gewahrt wird. Soweit ein Sach- oder Werkmangel unserer Leistung vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt dieses fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises) oder Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) zu verlangen. Schadensersatzansprüche stehen dem Besteller nur zu, wenn uns, unseren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung angelastet werden kann, oder wir schuldhaft eine Kardinalpflicht oder wesentliche Vertragspflicht verletzt haben, wobei die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist oder wir für die Gesundheit- oder Körperverletzung des Bestellers oder eines in den Schutzbereich dieses Vertrages einbezogenen Dritten verantwortlich gemacht werden können, oder der entstandene Schaden durch eine durch uns abgeschlossene Haftpflicht-, Feuer-, Sturm oder Diebstahlsversicherung gedeckt ist, soweit nicht vom Besteller eine Versicherung tatsächlich abgeschlossen ist oder deren Abschluss lückenlos üblich und zumutbar ist, der Anspruch auf von uns zu vertretender Unmöglichkeit oder von uns zu vertretender Verzug beruht (sofern keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist unsere Haftung dabei auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt) oder der Anspruch auf den zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes beruht. Im übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.
Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
Abgleiche gegen die Datenbestände von Drittfirmen
1. Bei Abgleichen gegen die Datenbestände von Drittfirmen akzeptiert der Kunde (Dienstleistungspartner und Endkunde) die jeweiligen AGB bzw. Vertragsbestimmungen. Alle AGB befinden sich auf der Homepage www.as-dialoggroup.de. Sollte ein Abrufen der AGB nicht möglich sein, hat der Kunde a+s kurz schriftlich zu informieren. a+s liefert diese dann umgehend nach.
2. a+s steht ein außerordentliches, fristloses Kündigungsrecht für alle Fremddaten betreffenden Verträge für den Fall zu, dass der entsprechende Datenlieferant - aus welchen Gründen auch immer - die weitere Lieferung von Daten einstellt, dass aufgrund einer erheblichen Änderung der Bezugskonditionen durch den Datenlieferanten der entsprechende Vertrag mit a+s zu den vereinbarten Konditionen nicht mehr wirtschaftlich durchgeführt werden kann oder dass der Datenlieferant die Nutzung der Daten in der entsprechenden vertragsgegenständlichen Weise als unzulässig ansieht und nach rechtlich fundierter Einschätzung von a+s diese Auffassung als vertretbar erscheint.
3.1 a+s kann die Vergabe von Fremdleistungen vornehmen. Für Fremdleistungen übernimmt a+s keine Haftung sowie keine Gewährleistung. Es gelten die AGB der Unternehmen, an die die Fremdleistung vergeben wurde.
3.2. Terminzusagen für Aufträge, die Fremdleistungen enthalten bzw. erfordern, können nur vorbehaltlich der rechtzeitigen Erbringung dieser Leistungen gemacht werden. Bei Verzögerungen aus nicht rechtzeitig erbrachten Fremdleistungen sowie solchen, die durch technische Probleme wie Inkompatibilität von Systemen, durch höhere Gewalt bzw. nicht von a+s zu vertretenden Gründen oder Ereignissen entstehen, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Eine Haftung von a+s ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
3.3. a+s steht ein außerordentliches, fristloses Kündigungsrecht für alle Fremdleistungen betreffenden Verträge für den Fall zu, dass die entsprechende Fremdfirma -aus welchen Gründen auch immer - den Auftrag nicht abwickelt, dass aufgrund einer erheblichen Änderung der Bezugskonditionen durch die Fremdfirma der entsprechende Vertrag mit a+s zu den vereinbarten Konditionen nicht mehr wirtschaftlich durchgeführt werden kann. a+s steht ebenso ein außerordentliches, fristloses Kündigungsrecht zu, wenn die Durchführung von Fremdleistungen aufgrund gesetzlicher Änderungen behindert wird oder nicht mehr möglich ist. Schadensersatzansprüche gegen a+s sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
4.1. Der Endkunde eines Dienstleistungspartners der a+s DialogGroup GmbH ermächtigt den Dienstleistungspartner, im Rahmen der vertragsgegenständlichen Adresspflegemaßnahmen (Post Adress-Dienstleistungen) für den Endkunden Adresspflegeverträge mit der Deutschen Post Adress GmbH & Co. KG, Am Anger 33, 33332 Gütersloh abzuschließen. Der Endkunde wird insoweit direkter Vertragspartner von Post Adress.
4.2. Insofern akzeptiert der Endkunde die AGB der Deutschen Post Adress GmbH & Co. KG für den Datenabgleich eigener Bestandsdaten mit der Post Adress-Umzugsdatenbank (POSTADRESS MOVE) bzw. die AGB für den Datenabgleich angemieteter Adressbestände mit der Post-Adress-Umzugsdatenbank (POSTADRESS MOVE). Insbesondere akzeptiert der Endkunde die vertragstrafebewehrten Nutzungsbeschränkungen hinsichtlich der überstellten Daten. Post Adress ist berechtigt selbst oder durch einen von ihr Beauftragten, zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Angehörigen der beratenden Berufe (Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen zu überprüfen.
4.3. Sämtliche AGB der Deutschen Post Adress GmbH & Co. KG sind unter www.postadress.de abrufbar.
5.1. Daten
5.2. Die moversPLUS Adressänderungsinformationen werden DV-gestützt erhoben. a+s übernimmt gegenüber dem Dienstleister und dem Endkunden keine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der moversPLUS Adressänderungsinformationen, insbesondere nicht dafür, dass es sich bei den neuen Adressen um Umzugsadressen handelt. Dies gilt auch, wenn die moversPLUS-Dienstleistung im Rechenzentrum eines Partners der a+s, der die Daten in seinem Hause hat, durchgeführt wird.
5.3. Die Herkunft jedes Datensatzes ist anhand der ID belegbar.
5.4. Der Dienstleister oder Endkunde muss alle Adressen der Adressänderungsinformationen abnehmen. Eine Auswahl oder Rückgabe von Adressen ist nicht möglich.
5.5. Der Kunde garantiert bzgl. der Dauernutzung von moversPLUS ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der neuen Anschriften, da er die Daten im Rahmen einer Vertragsbeziehung oder eines vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses (z.B. einer Kunden- / Interessentenbeziehung) mit dem Inhaber der angefragten Anschrift, für eine Inkassotätigkeit oder die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche benötigt und zu diesem Zweck nutzen will.
6.1. a+s steht ein außerordentliches, fristloses Kündigungsrecht für den Fall zu, dass Datenlieferanten, deren Daten zur Erhebung der moversPLUS-Adressänderungsinformationen nötig sind, die Lieferung der Daten einstellen. a+s steht ebenso ein außerordentliches, fristloses Kündigungsrecht zu, wenn die Durchführung von moversPLUS aufgrund gesetzlicher Änderungen behindert wird oder nicht mehr möglich ist.
7.1. a+s übernimmt keine Haftung für urheber-, lizenzoder datenschutzrechtliche Verstöße seitens des Dienstleisters oder des Endkunden.
7.2. Ansonsten gelten die Regelungen Pkt. 4 dieser Vertragsbestimmungen.
8.1. Der Endkunde garantiert ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der mit den smart Daten aktualisierten Anschriften, da er die Daten im Rahmen einer Vertragsbeziehung oder eines vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses (z.B. einer Kunden- / Interessentenbeziehung) mit dem Inhaber der angefragten Anschriften, für eine Inkassotätigkeit oder die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche benötigt und zu diesem Zweck nutzen will. Der Abgleich mit einer Referenz- oder Haushaltsdatenbank ist nicht möglich.
8.2. Der Endkunde erhält bei vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares, aber zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht, die ihm gelieferten Anschriftendaten ausschließlich für eigene Geschäftszwecke intern im Unternehmen zu nutzen, auf die sich sein berechtigtes Interesse bezieht. Der Endkunde hat auf Verlangen sein berechtigtes Interesse näher glaubhaft zu machen, entsprechende Nachweise vorzulegen und Auskunft zu erteilen. Er darf die gelieferten Daten nicht selbst oder durch Dritte, ganz oder in Teilen, etwa in Form einer "Umzugsdatei" oder "Adressänderungsdatei", vermarkten oder an verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte weitergeben, wenn ihm dies nicht ausdrücklich gestattet ist.
8.3. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung des Endkunden gegen eine der in Ziffer 1 und 2. genannten Pflichten wird eine Konventionalstrafe in Höhe von 25.000,00 EUR fällig. Diese ist vom zuständigen Gericht dem Grunde und der Höhe nach voll überprüfbar. Die Leistung der Konventionalstrafe entbindet den Endkunden nicht von der weiteren Einhaltung seiner vertraglichen Verpflichtungen. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
8.4. Des weiteren gelten die jeweils einschlägigen SAZ AGB in ihrer jeweils gültigen Fassung. Sollten diese nicht oder nicht vollständig vorliegen, ist a+s schriftlich darüber zu informieren. Diese werden dann nachgereicht.
Präambel
9.1. Für den Protector-Abgleich (beCLEAN und bedirect PROTECTOR) wird u. a. die Negativ- und Sperrdatei der bedirect GmbH & Co KG, Gütersloh eingesetzt. Diese Datei beinhaltet ca. 15 Mio. negative und risikoauffällige Anschriften. Die identifizierten Treffer werden aus dem Mailingbestand gelöscht.
9.2. Der Einsatz erfolgt im Rahmen der beauftragten Leistungen gem. Auftragsbestätigung bzw. Auftragsformular. Es erfolgt keine Rücklieferung des Netto-Cleanbestandes oder von Trefferinformationen bzw. Negativ- und/oder Sperrkennzeichen im Kundenbestand.
9.3 Die Daten wurden gem. den Bestimmungen des BDSG erhoben.
9.4. Haftung, AGB
bedirect GmbH & Co. KG und a+s haften nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im bedirect PROTECTOR enthaltenen Negativ- und Sperrdaten. Ansonsten gelten die AGB der bedirect GmbH & Co KG. Einzusehen im Internet unter: www.bedirect.de.
10.1. Dienstleistungspartner und Endkunden bzw. Nutzer von AddPhone/local verpflichten sich, bei Nutzung der Dienstleistung addPHONE und von AddPhone/local die Vorgaben zu berücksichtigen, die sich entweder aus Gesetz oder aus den zwischen a+s und den Datenlieferanten geschlossenen Datenüberlassungsverträgen ergeben. Diese sind insbesondere:
10.2. Dienstleistungspartner und Endkunden bzw. Nutzer von AddPhone/local haben in jedem Einzelfall selbst zu prüfen und zu beurteilen, ob die angereicherten Telefonnummern für Call-Aktionen oder zur sonstigen telefonischen Kontaktaufnahme eingesetzt werden dürfen. a+s ist hierfür in keinerlei Weise verantwortlich.
10.3. Haftung und Schadensersatz
Der Dienstleistungspartner verpflichtet sich, a+s für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtungen aus § 32 eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 100.000,00. (in Worten: einhunderttausend EURO) zu zahlen. Sollte a+s durch das vertragswidrige Verhalten nachweislich ein höherer Schaden entstehen, so ist a+s berechtigt, von dem Vertragspartner den die Vertragsstrafe übersteigenden Betrag zu verlangen.
10.4. Außerordentliches, fristloses Kündigungsrecht
a+s steht ein außerordentliches, fristloses Kündigungsrecht für alle den Bereich addPHONE betreffenden Verträge für den Fall zu, dass der Datenlieferant - aus welchen Gründen auch immer - die weitere Lieferung von Daten einstellt, dass aufgrund einer erheblichen Änderung der Bezugskonditionen durch den Datenlieferanten der entsprechende Vertrag mit a+s zu den vereinbarten Konditionen nicht mehr wirtschaftlich durchgeführt werden kann oder dass der Datenlieferant die Nutzung der Daten in der entsprechenden vertragsgegenständlichen Weise als unzulässig ansieht und nach rechtlich fundierter Einschätzung von a+s diese Auffassung als vertretbar erscheint.
11.1. Die der Dienstleistung adressCHECK/International zugrunde liegende Datenbank wurde aus Daten Dritter zusammengestellt. a+s übernimmt keine Haftung und Gewährleistung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten. Es gelten die AGB der Adressdoctor GmbH. Abzurufen unter www.adressdoctor.com.
12.1. Gegenstand des Vertrages, Umfang der Leistungen
Gegenstand des Vertrages zwischen a+s und dem Vertragspartner sind über das Internet zugängliche Online- Adressdienstleistungen.
12.2. a+s wird dem Vertragspartner im Rahmen seiner technischen und betrieblichen Möglichkeiten den Zugang zu den Online-Adressdienstleistungen über das Internet ermöglichen. Der Umfang der vertraglichen Leistungen und die mittlere Verfügbarkeit der Online- Adressdienstleistungen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung.
12.3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die a+s die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Telekommunikations-Übertragungswege Dritter usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von a+s oder dessen Unterlieferanten und Unterauftragnehmern bzw. bei den von a+s autorisierten Subknotenrechnern eintreten - hat a+s auch bei verbindlich vereinbarten Fristen, Terminen und Verfügbarkeiten nicht zu vertreten. Sie berechtigen a+s, die Lieferung und Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
12.4. Bei Ausfällen von Diensten durch Störungen, die nicht im Verantwortungsbereich von a+s liegen, darf keine Minderung der Endgelte erfolgen.
12.5. a+s behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu ändern und insbesondere Verbesserungen vorzunehmen. a+s ist ferner berechtigt, ggf. die Leistungen zu verringern.
12.6. Unvollständige oder falsche Eingaben durch den Teilnehmer können zu fehlerhaften Ergebnissen führen. a+s übernimmt hierfür keine Haftung. Der Teilnehmer zahlt in solchen Fällen die fälligen Entgelte für die einzelnen Online-Adressdienstleistungen entsprechend der Auftragsbestätigung oder Preisliste von a+s in ihrer jeweils gültigen Fassung ohne Abzug.
12.7. Retouren (Rückläufer) von Aussendungen mit von a+s gelieferten, aktualisierten Daten sind trotz der Aktualität der Referenzdaten unvermeidbar und stellen keinen Mangel der von a+s gelieferten, aktualisierten Daten aus sämtlichen Dienstleistungen der a+s DialogGroup GmbH ist in diesen und allen anderen möglichen Fällen ausgeschlossen, es sei denn, es wurde in einem individuellen Angebot etwas anderes vereinbart.
13.1 Der Anwender ist verpflichtet, die a+s-Online-Adressdienstleistungen sachgerecht zu nutzen.
Er ist insbesondere verpflichtet,
13.2. Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander kann a+s im Wege einer Benutzerordnung regeln. Verstöße gegen essentielle Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen a+s nach erfolgloser Abmahnung, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
13.3. Der Anwender haftet für alle Folgen und Nachteile, die a+s und Dritten durch die rechtswidrige Verwendung der a+s-Online-Adressdienstleistungen oder dadurch entstehen, dass der Anwender seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.
Bei Zahlungsverzug des Anwenders ist a+s berechtigt, den Zugang zu a+s-Online-Adressdienstleistungen zu sperren. Der Anwender bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen.
Ebenso sperrt a+s den Zugang, wenn der Anwender
15.1. a+s ist berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn
Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt a+s vorbehalten.
15.2. Fehler bei der Datenverarbeitung, bei denen a+s bzw. einem Erfüllungsgehilfen der a+s ein Verschulden zur Last fällt, werden von a+s, soweit möglich, kostenlos berichtigt. Ist eine Berichtigung nicht möglich, so setzen Schadensersatzansprüche gegen a+s (einschl. deren Erfüllungsgehilfen) voraus, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von a+s vorliegt. a+s haftet bei leichter Fahrlässigkeit, wenn a+s wesentliche Vertragspflichten verletzt hat. Schadensersatzansprüche sind in jedem Fall auf den Auftragswert begrenzt; die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Der Kunde kann eine weitergehende Haftung verlangen, insoweit a+s dafür Versicherungsschutz erhalten kann. Der Kunde übernimmt die Zusatzkosten.
16.1 Fremdkosten sind Rechnungen über Produkte, Daten und Dienstleistungen von Drittfirmen, die zur Auftragsabwicklung notwendig sind. Sie werden im Rahmen der Gesamtabwicklung durch a+s im Namen der Drittfirmen in Rechnung gestellt.
16.2 a+s kann die Vergabe von Fremdleistungen aufgrund einer mit dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen Rechnung vornehmen.
16.3 Soweit a+s auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in eigenem Namen vergibt, stellt der Auftraggeber a+s von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei. Ändern sich die Fremdkosten nach Vertragsabschluss, behält a+s sich in Abstimmung mit dem Auftraggeber eine Anpassung des Preises vor.
16.4 Terminzusagen für Aufträge, die Fremdleistungen enthalten bzw. erfordern, können nur vorbehaltlich der rechtzeitigen Erbringung dieser Leistungen gemacht werden. Bei Verzögerungen aus nicht rechtzeitig erbrachten Fremdleistungen sowie solchen, die durch technische Probleme wie Inkompatibilität von Systemen, durch höhere Gewalt bzw. nicht von a+s zu vertretenden Gründen oder Ereignissen entstehen, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Eine Haftung von a+s ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
17.1. Bei a+s OnlineCheck erstellt a+s monatlich eine Rechnung über die Grundpauschale zuzüglich der Treffer und der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
17.2. Beanstandungen von Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich zu erheben.
17.3. Zurückbehaltungsrechte des Kunden/Anwenders sind ausgeschlossen. Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der a+s DialogGroup GmbH schriftlich anerkannt worden sind.
17.4. Kommt der Kunde mit einer Zahlungspflicht in Verzug, so ist seine Geldschuld zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt unberührt.
18.1. Der Vertrag beginnt mit der Unterschrift des Anwenders unter dem Angebot bzw. dem Auftragsformular a+s OnlineCheck und wird zunächst für eine Dauer von einem Jahr abgeschlossen. Er kann von beiden Seiten schriftlich per Einschreiben mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der Mindestvertragsdauer (1 Jahr) gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht oder nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich die Laufzeit um jeweils ein weiteres Jahr. Änderungen im Leistungskatalog vorbehalten. Es gelten die vorstehenden Vertragsbestimmungen der a+s DialogGroup GmbH und die Auftragbestätigung bzw. das Auftragformular a+s OnlineCheck.
18.2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragsbestimmungen durch einen der beiden Vertragspartner kann der andere Vertragspartner durch eingeschriebenen Brief Vertragserfüllung innerhalb einer angemessenen Nachfrist verlangen. Bleibt die Aufforderung erfolglos, so kann der Vertrag ohne Einhaltung einer weiteren Frist nach Ablauf der Nachfrist gekündigt werden, vorausgesetzt, dass eine Kündigung zuvor schriftlich angedroht wurde.
19.1. Die moversPLUS Adressänderungsinformationen und die postCLEANplus-Daten werden DV-gestützt erhoben. a+s übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der moversPLUS Adressänderungsinformationen, insbesondere nicht dafür, dass es sich bei den neuen Adressen um Umzugsadressen handelt. a+s übernimmt keine Gewährleistung / Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der postCLEANplus-Daten, insbesondere nicht dafür, dass es sich bei jeder Adresse tatsächlich um eine unzustellbare Adresse handelt.
19.2. Die Herkunft jedes Datensatzes ist anhand der ID belegbar.
19.3. Der Empfänger der Rohdatenlieferung muss stets alle Adressen der Adressänderungsinformationen / postCLEANplus-Daten abnehmen. Eine Auswahl oder Rückgabe von Adressen ist nicht möglich.
19.4. Der Kunde garantiert bzgl. der Dauernutzung vom moversPLUS ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der neuen Anschriften, da er die Daten im Rahmen einer Vertragsbeziehung oder eines vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses (z.B. einer Kunden-/Interessentenbeziehung) mit dem Inhaber der angefragten Anschrift, für eine Inkassotätigkeit oder die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche benötigt und zu diesem Zweck nutzen will.
20.1. a+s übernimmt keine Haftung für urheber-, lizenzoder datenschutzrechtliche Verstöße seitens des Datenempfängers oder dessen Kunden.
20.2. Ansonsten gelten die Regelungen des § 7 dieser Vertragsbestimmungen.
a+s steht ein außerordentliches, fristloses Kündigungsrecht für den Fall zu, dass Datenlieferanten, deren Daten zur Erhebung / Generierung der moversPLUS-Adressänderungsinformationen und der postCLEANplus-Daten nötig sind, die Lieferung der Daten einstellen. a+s steht ebenso ein außerordentliches, fristloses Kündigungsrecht zu, wenn Rohdatenlieferungen / -generierungen aufgrund gesetzlicher Änderungen behindert werden oder nicht mehr möglich sind.
22.1. Der Endkunde garantiert eine berechtigtes Interesse an der Kenntnis der mit den smart Daten aktualisierten Anschriften, da er die Daten im Rahmen einer Vertragsbeziehung oder eines vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses (z.B. einer Kunden / Interessentenbeziehung) mit dem Inhaber der angefragten Anschrift, für eine Inkassotätigkeit oder die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche benötigt und zu diesem Zweck nutzen will. Der Abgleich mit einer Referenz- oder Haushaltsdatenbank ist nicht möglich.
22.2. Der Endkunde erhält bei vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares, aber zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht, die ihm gelieferten Anschriftendaten ausschließlich für eigene Geschäftszwecke intern im Unternehmen zu nutzen. Er ist verpflichtet, die ihm mitgeteilten Anschriftendaten nur im Rahmen der Zweckbestimmung zu nutzen, auf die sich sein berechtigtes Interesse bezieht. Der Endkunde hat auf Verlangen sein berechtigtes Interesse näher glaubhaft zu machen, entsprechende Nachweise vorzulegen und Auskunft zu erteilen. Er darf die gelieferten Daten nicht selbst oder durch Dritte, ganz oder in Teilen, etwa in Form einer "Umzugsdatei" oder "Ädressänderungsdatei" vermarkten oder an verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte weitergeben, wenn ihm dies nicht ausdrücklich gestattet ist.
22.3. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung des Endkunden gegen eine der in Ziffer 1 und 2 genannten Pflichten wird eine Konventionalstrafe in Höhe des 10fachen Auftragwertes, mindestens aber in Höhe EUR 25.000,00 fällig. Diese ist vom zuständigen Gericht dem Grunde und der Höhe nach voll überprüfbar. Die Leistung der Konventionalstrafe entbindet den Endkunden nicht von der weiteren Einhaltung seiner vertraglichen Verpflichtungen. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
22.4. Des weiteren gelten die jeweils einschlägigen SAZ AGB in ihrer jeweils gültigen Fassung. Sollten diese nicht oder nicht vollständig vorliegen, ist a+s schriftlich darüber zu informieren. Diese werden dann nachgereicht.
Sonstige Regelungen bezüglich der Rohdatenlieferung, wie etwa der Umfang von Nutzungsrechten, bedürfen einer vertraglichen Vereinbarung.
24.1. Die a+s DialogGroup GmbH verarbeitet im Rahmen ihrer Auftragserbringung personenbezogene Kundendaten. Für diese Datenverarbeitung verpflichtet sich die a+s DialogGroup GmbH, die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung zu befolgen.
Die a+s DialogGroup GmbH verpflichtet sich im Einzelnen zu folgenden Grundsätzen des Datenschutzes:
24.2. Die a+s DialogGroup GmbH wird bei der Ausführung der Aufträge die Grundsätze ordnungsgemäßer Datenverarbeitung beachten und ihre Einhaltung laufend überwachen. Des Weiteren gewährleistet die a+s DialogGroup GmbH die im Rahmen der ordnungsgemäßen Abwicklung der Aufträge gesetzlich geforderten Sicherungsmaßnahmen. Sie wird diese dem Auftraggeber auf Verlangen nachweisen.
24.3. Die a+s DialogGroup GmbH wird personenbezogene Daten nur gemäß den schriftlichen Weisungen des Auftraggebers verarbeiten. Der Auftraggeber beauftragt die a+s DialogGroup GmbH mit der Vornahme aller erforderlichen organisatorischen und technischen Maßnahmen zur Herbeiführung rationeller Verarbeitung und zur Sicherung der Daten vor Verlust (z.B. Duplizieren von Beständen, Anlegen von Zwischendaten und Arbeitsbereichen etc.), soweit dies nicht zu einer inhaltlichen Umgestaltung der Datei führt.
24.4. Verlangt der Auftraggeber nachträglich Änderungen des vereinbarten Ablaufs oder zusätzliche Sicherungsmaßnahmen, so hat er etwaige Mehraufwendungen zu vergüten.
24.5. Die a+s DialogGroup GmbH ist berechtigt, die Ausführungen der übergebenen Arbeiten ganz oder teilweise Dritten zu übertragen. Die mit dem Dritten zu treffenden Vereinbarungen sind so zu gestalten, dass sie den Datenschutzbestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen der a+s DialogGroup GmbH und dem Auftraggeber entsprechen.
24.6. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Informationen an die a+s DialogGroup GmbH zu geben, die notwendig sind, um der a+s DialogGroup GmbH die Erfüllung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere etwaige Aufzeichnungs- und Meldepflichten, zu ermöglichen.
24.7. Die a+s DialogGroup GmbH verpflichtet sich, alle Unterlagen des Auftraggebers geheim zu halten. Sie verpflichtet sich, auch ihre Mitarbeiter und Dritte, durch die sie Aufträge ausführen lässt, schriftlich zur Geheimhaltung und zur Wahrung des Datengeheimnisses nach § 5 BDSG zu verpflichten, bzw. gegebenenfalls sich eine Bestätigung geben zu lassen, dass Dritte ihrerseits bereits verpflichtet sind.
25.1. a+s weist alle Kunden hiermit explizit darauf hin, dass Beworbene gem. § 28 IV BDSG ein Werbewiderspruchsrecht haben und dass dem Werbetreibenden die Pflicht zum Hinweis auf das Werbewiderspruchsrecht zukommt.
25.2. a+s übernimmt eine Haftung nur, soweit eine solche in diesen Bedingungen ausdrücklich geregelt ist.
25.3. Rechte und Pflichten, die auf diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändernden oder ergänzenden vertraglichen Vereinbarungen mit der a+s DialogGroup GmbH gründen, dürfen nicht ohne schriftliche Zustimmung der a+s DialogGroup GmbH auf Dritte übertragen werden.
25.4. Diese Bedingungen sind allein verbindlich, ungeachtet abweichender Geschäftsbedingungen des Anwenders. Von den vorstehenden Bedingungen abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen sind nur in Form einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zu diesen Vertragsbestimmungen wirksam, in der auf die abgeänderten Bedingungen Bezug genommen wird.
25.5. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser Vertragsbestimmungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der anderen Regelungen nicht berührt. Die unwirksame Regelung ist durch die Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Regelung am nächsten kommt.
26.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen Kaufgesetzes (EKG) und des einheitlichen Vertragsabschlussgesetzes (EAG) ist ausgeschlossen.
26.2. Erfüllungsort für alle nachfolgend geregelten Leistungen ist, soweit nicht anders vereinbart, Ditzingen v.d.H.
26.3. Gerichtsstand, soweit der Kunde Vollkaufmann ist, Ditzingen v.d.H.
Damit Sie die AGB der a+s DialogGroup GmbH einfach und unkompliziert ausdrucken und abspeichern können, stellen wir Sie Ihnen hier als PDF-Download zur Verfügung: agb-as-dialoggroup.pdf
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil sämtlicher Verträge im Onlinemarketing mit der
a+s adressmanagement gmbh
wankelstraße 14, 70563 stuttgart
fon: +49 (0)711- 65 69 69-0
fax: +49 (0)711 - 65 69 69-97
e-mail: info@as-dialoggroup.de
amtsgericht stuttgart hrb 721554
geschäftsführung: bernhard a. allzeit, kai-uwe hesse
und ihrer Niederlassungen in Hamburg und Köln
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle, auch zukünftige Geschäftsbeziehungen zwischen der a+s adressmanagement gmbh (a+s) und ihren Kunden (Auftraggeber) sowie ihren Lieferanten im Onlinemarketing. Sie gelten insbesondere auch für die in diesem Zusammenhang zu erbringenden Neben- und Zusatzleistungen, insbesondere aber für die Bereiche der
– Vermarktung von E-Mail Adressen Dritter
– Display Advertising
– Adressgenerierung (Co-Sponsoring, Co-Registrierungen,…)
– Allgemeine Leistungen wie Beratung, Website-Gestaltung, Affiliate-Marketing.
a+s wird ausschließlich für Unternehmer i.S. § 14 BGB tätig. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Geltung ist bei Vertragsschluss ausdrücklich schriftlich vereinbart.
a+s räumt dem Auftraggeber auf die vereinbarte Dauer die im Auftrag u.U. konkretisierte Befugnis ein, unter Wahrung des geltenden Rechts (insbesondere Datenschutz- und Wettbewerbsrecht) Daten Dritten für geschäftliche Zwecke in der Regel für eigene Werbezwecke zu verwenden.
Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind alle durch a+s überlassenen Adressen zur eigenen Nutzung im Rahmen von Direktwerbeaktionen des Auftraggebers bestimmt.
Jede Weiterveräußerung oder Weitergabe zur Nutzung durch Dritte ist grundsätzlich untersagt, bedarf anderenfalls einer vorherigen Erlaubnis durch a+s und ist gemäß einer gesonderten Vereinbarung angemessen zu vergüten.
Zum Nachweis einer missbräuchlichen Nutzung genügt die Vorlage einer Kontrolladresse, die in die Datensätze zu diesem Zwecke eingefügt wurden. Bei einer missbräuchlichen Nutzung von Datensätzen schuldet der Auftraggeber eine Vertragsstrafe für jeden einzelnen Missbrauch von 5.000,00 €, gesonderte Schadensersatzansprüche behält sich a+s ausdrücklich vor.
Datensätze werden auf einem geeigneten Datenträger überlassen. a+s ist alternativ befugt, diese für den Auftraggeber im Internet in abrufbarer und speicherbarer Form zum Download anzubieten oder per E-Mail zu übersenden.
Die Annahme des Auftrags erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung der a+s, sofern diese hierzu ein entsprechendes konkretes Deckungsgeschäft mit einem Dritten abgeschlossen hat und dieser Dritte die Adressen nicht geliefert hat. a+s verpflichtet sich den Auftraggeber in einem solchen Fall unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und eventuelle erbrachte Gegenleistungen des Kunden unverzüglich zu erstatten.
Für den Fall, dass die a+s selbst Adressen erwirbt, ist die a+s nicht zur Abnahme aller Daten verpflichtet, sofern z.B. das angeforderte Kontingent eines Kunden zwischenzeitlich anderweitig erfüllt wurde oder der Kunde aus anderen Gründen die Abnahme verweigert.
a+s vermittelt und verkauft Werbeinventar, wie z.B. Banner, Buttons, Pop-Ups, Interstitials, Sticky-Ads auf Websiten und innerhalb Werbenetzwerken Dritter.
Die Anlieferung der Werbemittel muss bis spätestens 2 Werktage vor Kampagnenbeginn in mindestens vier Standardgrößen (468x60, 728x90, 300x250, 120x600) im Bildformat gif und/oder jpg erfolgen.
Bei verspäteter Anlieferung oder bei nach Anlieferung erforderlich werdenden, vom Auftraggeber zu vertretenden Änderungen und/ oder Anpassungen am Werbemittel wird keine Gewähr für die ordnungsgemäße Auslieferung übernommen. Die Kosten für die Erstellung und Anlieferung der Materialien/Vorlagen trägt der Auftraggeber. Das gilt auch für die Kosten für von ihm zu vertretene Änderungen. Bei nachweisbaren Zählabweichungen mit dem Adserver des Kunden der a+s ist der Lieferant einverstanden, im vertretbaren Rahmen Nachlieferung zu leisten.
a+s vermittelt, verkauft und vermietet Permission-Adressen für E-Mail-Standalone-Kampagnen, aus Adresslisten Dritter.
Die Anlieferung der Werbemittel vom Kunden an a+s muss bis min. 2 Werktage vor Kampagnenbeginn erfolgen. Bei verspäteter Anlieferung oder bei nach Anlieferung erforderlich werdenden, vom Auftraggeber zu vertretenden Änderungen und/oder Anpassungen am Werbemittel wird keine Gewähr für die ordnungsgemäße Auslieferung übernommen. Die Kosten für die Erstellung und Anlieferung der Materialien/Vorlagen trägt der Auftraggeber. Das gilt auch für die Kosten für von ihm zu vertretene Änderungen.
a+s ist es gestattet nach eigenem Ermessen die im Auftrag gebuchte Kontaktanzahl zu überschreiten. Hieraus entsteht keinerlei Verpflichtung gegenüber a+s. Vergütungspflichtig ist immer die vertraglich vereinbarte Kontaktanzahl.
Nach Auftragserteilung ist eine Stornierung zu 25% des Auftragswerts, 48 h vor Versand zu 50% und 24 h vor Versand zu 100% vergütungspflichtig.
Der Auftraggeber sowie der Lieferant werden die Arbeit von a+s unterstützen und ihr alle für ihr tätig werden erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.
a+s gewährleistet eine dauerhafte technische Verfügbarkeit ihres Dienstes, von der Abweichungen von ca. 5 % im Jahresmittel möglich sind. Ausgenommen hiervon sind Zeiten, in denen die Lieferung aufgrund von Störungen, die nicht im Einflussbereich der a+s (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, etc.), nicht durchführbar ist.
Der Lieferant und/oder Websitebetreiber gewährleistet gegenüber der a+s eine dauerhafte technische Verfügbarkeit seines Internet-Angebots. Ausgenommen hiervon sind Zeiten, in denen das Angebot aufgrund von Störungen, die nicht im Einflussbereich des Unternehmensliegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, etc.) nicht erreichbar ist.
Werbe- und Arbeitsmittel einschließlich etwaiger Datensätze und Datenbanken, die von a+s zur Verfügung gestellt werden, bleiben in deren Eigentum. Soweit es nicht zur Weitergabe an Kunden bestimmt ist oder verwendet wird, ist das Werbe- und Arbeits-material bei Beendigung des Vertrags unaufgefordert von der Agentur zurückzugeben.
Terminverschiebungen sind nur bis 3 Werktage vor Versand möglich. Anlieferung von Templates und Betreffzeilen muss bis 48 h vor Versand erfolgen. Änderungen an Template, Tracking oder Betreffzeile sind einmalig bis 24 h vor Versand kostenlos möglich, ansonsten werden 95,00 € zzgl. MwSt./Änderung berechnet. Der Auftrag gilt, wenn nicht anders vereinbart, für ein Template mit einer Betreffzeile. Der Kunde gestattet der a+s die Aufnahme in ihre Referenzliste. a+s ist berechtigt, Subunternehmer zu beauftragen.
Sofern der Auftraggeber für zu erstellende Werbebanner, Websites, Newsletter, Mailing o.ä. Designelemente, Logos Texte und/oder Grafiken zur Verfügung stellt, stimmen Auftraggeber und a+s die technische Umsetzbarkeit des von Auftraggeber zur Verfügung gestellten Basismaterials ab.
Der Auftraggeber gewährt a+s das nicht ausschließliche, auf die Dauer des Vertrages beschränkte Recht, das Basismaterial zu nutzen. Der Auftraggeber garantiert hierbei, dass er berechtigt ist, das Basismaterial zum Zwecke der Durchführung des Vertrages zur Verfügung zu stellen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich für den Fall, dass Dritte Rechtsverletzungen wegen des Basismaterials geltend machen, a+s von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen, diese bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und etwaige Schadensersatzbeträge zuzüglich der Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung auf Verlangen der a+s zu übernehmen.
a+s erhält für die während der Vertragslaufzeit mit Anzeigenkunden und/oder Datensatzlieferanten abgeschlossenen Geschäfte eine Provision.
Provisionspflichtiger Umsatz ist der Rechnungs-Nettobetrag, bei Aufträgen über Werbemittler der Agentur-Nettobetrag, wobei gegebenenfalls auch spätere Nachbelastungen oder Gutschriften zu berücksichtigen sind, und zwar jeweils ausschließlich der Umsatzsteuer. Im Falle von Sonderwerbeformen gilt als provisionspflichtiger Umsatz die jeweils im Einzelfall vereinbarte Vergütung für die Ausstrahlung der Sonderwerbung im Rahmen des Online-Dienstes.
Bei außergewöhnlichen Preisveränderungen oder neuen Angebotsformen, die zusätzliche Umsatzpotenziale erschließen, sowie im Falle der Übertragung von neuen elektronischen Publikationen kann vom Zeitpunkt der Veränderung an der Provisionssatz entsprechend den neuen Gegebenheiten und unter Berücksichtigung aller Einflussfaktoren einvernehmlich neu festgesetzt werden.
a+s gewährt Ihren Adress- und Datensatzlieferanten für die während der Vertragslaufzeit mit den Auftraggebern abgeschlossenen Geschäfte eine gesondert zu vereinbarende Provision.
Der Anspruch der Lieferanten auf Provision entsteht erst mit Zahlung durch den Auftraggeber (Anzeigenkunden/Datensatzabnehmer). a+s ist berechtigt etwaige Skonti, die vom Kunden gezogen werden, auch in der Rechnung des Lieferanten zu ziehen. Die Abrechnung der fakturierten Anzeigen- und/oder Datensatzumsätze erfolgt gegenüber dem Auftraggeber.
Der Auftraggeber wird die ihm übermittelten Abrechnungen umgehend prüfen. Soweit er innerhalb von 2 Wochen nach Zugang keine Einwendungen gegen die Abrechnungen erhebt, gelten diese als anerkannt.
Die Provision des Lieferanten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer ist mit Zahlungseingang bei a+s fällig.
Sofern Auftraggeber (Anzeigenkunden oder Datensatzabnehmer) ihre Rechnungen nach der 2. Mahnung nicht bezahlen, ist der Lieferant von a+s berechtigt, sich seinen Teil des Anspruchs gegen den Dritten abtreten zu lassen.
Dem Auftraggeber der a+s ist es untersagt im Falle der Anzeigenvermarktung, während der Dauer dieses Vertrags gleichgeartete Vermarktungsverträge mit anderen Anbietern abzuschließen.
Im Fall des Adressdateneinkaufs steht es dem Auftraggeber selbstverständlich frei andere Datensätze von dritter Seite zu erwerben. Er muss nur sicherstellen, dass diese nicht irreversibel miteinander vermengt werden.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, der a+s etwaige Mängel unverzüglich nach Erhalt mitzuteilen. Dies gilt sowohl für etwaige Werbemittel als auch für die Lieferung von Datensätzen.
a+s ist verpflichtet, innerhalb eines angemessenen Zeitraumes gerügte Mängel zu beheben und hat insbesondere bei Datensätzen das Recht der angemessen Nachbesserung.
Werden vom Auftraggeber keine Mängel gerügt, so gilt das erstellte oder übergebene Produkt oder der entsprechende Adressdatenbankauszug spätestens zwei Wochen nach Präsentation bzw. Übergabe als abgenommen. Mängelrügen können nur schriftlich erklärt werden.
Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung aufgeführten Preisen (Erstellungs-, Einrichtungskosten etc.). Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so kann a+s jegliche Arbeiten und weiteren Lieferungen bis zum Eingang der Zahlung unterbrechen.
Etwaig vereinbarte Ausführungsfristen verlängern sich entsprechend. Weitergehende Rechte der a+s nach diesem Vertrag und nach den gesetzlichen Vorschriften bleiben vorbehalten.
Gerät der Auftraggeber über eine Dauer von mehr als 2 Wochen in Zahlungsverzug oder befindet sich der Auftraggeber trotz schriftlicher Mahnung mit einem Betrag von mehr als 3.000,00 € in Verzug, so ist a+s berechtigt, diesen Vertrag fristlos zu kündigen. Schadensersatzansprüche und sonstige gesetzliche Ansprüche der a+s bleiben vorbehalten.
Unbeschadet der nachstehenden Regelungen haftet a+s für Schäden des Auftraggebers nur, soweit diese durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen oder durch die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht worden sind. Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet a+s ausschließlich in Höhe des typischen und vorhersehbaren Schadens.
Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter von a+s.
Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Produkthaftungsansprüche und bei Übernahme einer Garantie.
a+s erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten des Auftraggebers im automatisierten Verfahren, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung dieses Vertrages erforderlich sind (Bestandsdaten). Ferner erhebt, verarbeitet und nutzt a+s Nutzungs- und Abrechnungsdaten des Auftraggebers.
Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer hier geregelter Bestimmungen berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen. Die Vertragspartner werden eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen.
Dieser Vertrag unterliegt in jeder Hinsicht den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland ohne Bezugnahme auf die Kollision von Rechtsgrundsätzen. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf sind nicht anwendbar.
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist soweit zulässig Stuttgart.
Nebenabreden zu diesem Vertrag wurden zwischen den Parteien nicht getroffen. Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.
Damit Sie die AGB der a+s adressmanagement gmbh für Onlinemarketing einfach und unkompliziert ausdrucken und abspeichern können, stellen wir Sie Ihnen hier als PDF-Download zur Verfügung agb_as_adressmanagement_onlinemarketing.pdf
1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil sämtlicher Verträge für Adress- und Beilagenbroking mit der
a+s adressmanagement gmbh
wankelstraße 14, 70563 stuttgart
fon: +49 (0)711- 65 69 69-0
fax: +49 (0)711 - 65 69 69-97
e-mail: info@as-dialoggroup.de
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geschäftsführung: bernhard a. allzeit, kai-uwe hesse
und ihrer Niederlassungen in Hamburg und Köln – nachfolgend Listbroker genannt –
zur Verwertung von Daten, insbesondere Adressen, und Beilagen, sowie die Durchführung von Werbeaussendungen und hierzu gehörende Zusatzleistungen.
1.2. Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung. Sind bei Vertragsschluss auf Seiten des Adresseigners oder des Werbetreibenden eine Agentur oder ein weiterer Listbroker beteiligt, so gelten ergänzend die Qualitäts- und Leistungsstandards (QuLS) des Listcouncil des Deutschen Dialogmarketing Verbandes e. V. (DDV) sowie der Handelsbrauch des Listcouncils des DDV. Gleiches gilt, wenn eine Agentur oder ein anderer Listbroker unmittelbar Vertragspartner werden.
1.3. Den nachfolgenden Bestimmungen entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung. Sie gelten auch dann ausschließlich, wenn der Listbroker in Kenntnis entgegenstehender oder von den nachfolgenden Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Vertragspartners die Leistung vorbehaltlos ausführt oder der Auftraggeber erklärt, nur zu seinen Bedingungen abschließen zu wollen.
1.4. Die nachfolgenden Rahmenbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
2.1. Adresseigner = verfügungsberechtigter Adressinhaber, der Nutzungsrechte an Adressen und/oder sonstigen einräumt.
2.2. Daten = die vom Adresseigner zur Nutzung überlassenen in der Regel personenbezogenen Daten, wie z.B. die postalische Adresse, das Geburtsjahr und ein sonstiges Gruppenmerkmal.
2.3. Adressgruppe = Adresslisten = Adressen und/oder sonstige Daten, die nach Gruppenmerkmalen selektiert sind.
2.4. Beilagen = Katalogbeilagen, Paketbeilagen, Mediabeilagen oder sonstige kommerzielle Kommunikation des Werbetreibenden, die mit Aussendungen oder sonstiger Werbung des Adresseigners verbunden werden soll.
2.5. Werbetreibender = Nutzer der Nutzungsrechte an den Daten im Rahmen eigener kommerzieller Kommunikation.
2.6. Listbroker = Verwerter der ihm vom Adresseigner überlassenen Nutzungsrechte an den Daten durch Einräumung ggü. Werbetreibenden.
2.7. Kontrolladresse = zu Kontrollzwecken erfundene Daten (z.B. Adressen, E-Mail, personenbezogene Merkmale), die in den Bestand der zu nutzenden Daten eingebracht werden.
2.8. Betroffene = Personen, denen die Daten zugewiesen sind.
3.1. Der Adresseigner räumt dem Listbroker für die vereinbarte Dauer das im Auftrag gegebenenfalls konkretisierte Verwertungsrecht ein, unter Wahrung der bei dem Adresseigner verbleibenden datenschutzrechtlichen Datenhoheit und damit verbundener Weisungsbefugnis Nutzungsrechte an näher bestimmten Daten Dritten für deren geschäftliche Zwecke, in der Regel für eine jeweils einmalige Nutzung zu übertragen. Der Adresseigner übernimmt die Garantie, dass er berechtigt ist, diese Rechte an den Daten zu übertragen und deren Nutzung zu ermöglichen.
3.2. Der Listbroker ist berechtigt, in eigenem Namen zu den zur Nutzung überlassenen Daten Nutzungsverträge anzubahnen und abzuschließen und zu diesem Zweck entsprechende Nutzungsrechte Dritten gegenüber einzuräumen. Der Listbroker kann Unteraufträge erteilen bzw. eine Vermarktung über weitere Listbroker vornehmen. Für diesen Zweck ist der Adresseigner damit einverstanden, dass der Listbroker und von ihm befugt eingeschaltete Dritte im Rahmen der üblichen Werbung die vom Adresseigner zu überlassenden Daten mit den zugehörigen Informationen nachstehender Art zur Nutzung anzubieten.
3.3. Der Adresseigner verpflichtet sich, den Listbroker ausreichend und nach bestem Wissen über den Gegenstand der die Rechtsübertragung beinhaltenden Daten, insbesondere über die Qualität (Herkunfts-/Gewinnungswege der Daten, Aktualitätsdatum, Käufer-/Interessenten-Adressen, kompilierte Adressen, Retourenquote usw.) zu informieren. Der Adresseigner gestattet dem Listbroker, die ihm in diesem Zusammenhang zur Verfügung gestellten Angaben in der entsprechenden Werbung zu verwenden. Schätzungen sind vom Adresseigner ebenfalls nach bestem Wissen vorzunehmen und als solche kenntlich zu machen.
3.4. Der Listbroker ist grundsätzlich frei in seiner wirtschaftlichen Entscheidung. Der Adresseigner bleibt jedoch im Rahmen datenschutzrechtlich erforderlicher Abwägungen berechtigt, nach Vorlage der geplanten Maßnahme eines Werbetreibenden, diese ohne die Verpflichtung zur Offenbarung der Abwägungskriterien abzulehnen oder seine Zustimmung mit Auflagen zu versehen, die ihm im Interesse der Betroffenen geboten erscheinen. Gelangt ein Einzelvertrag zwischen Listbroker und Werbetreibenden aufgrund der Ausübung vorstehender Rechte nicht zur Ausführung, so steht dem Listbroker gegenüber dem Adresseigner ein Rücktrittsrecht für diesen Einzelvertrag zu.
3.5. Das Vertragsverhältnis zwischen Adresseigner und Listbroker kann weitere sonstige Leistungspflichten des Listbrokers umfassen, insbesondere die Beratung zur vermarktungsgerechten Auswahl der Daten, anzuwendender Selektionskriterien oder die Übernahme technischer Leistungen. Der Listbroker ist auch hier berechtigt, Unteraufträge zu erteilen.
4.1. Sämtliche vorstehenden und nachfolgenden Befugnisse werden unter der Beschränkung eingeräumt, dass die dem Adresseigner zustehende datenschutzrechtliche Datenhoheit nicht berührt wird. Das Weisungsrecht des Listbrokers sowie von diesem abgeleitet das des Werbetreibenden gegenüber Dritten bleibt hinsichtlich der Daten auf die Vorgaben dieser Regelungen zur Nutzung der Daten sowie ggf. weiterer entsprechender Vorgaben und datenschutzrechtlich geboten erscheinender Entscheidungen des Adresseigners beschränkt.
4.2. Die Parteien vereinbaren, dass der Werbetreibende die Daten in Ermangelung abweichender Abreden nicht zur unmittelbaren Verfügung erhält. Die Daten werden vielmehr unter der Datenhoheit des Adresseigners im Rahmen einer für diesen durchgeführten Auftragsdatenverarbeitung – ggf. im Unterauftrag mittels zuvor vom Adresseigner genehmigte Weiterverarbeiter, wie qualifizierte Datenverarbeiter und Lettershops – der Nutzung des Werbetreibenden zugeführt. Wer Vertragspartner des Auftragsdatenverhältnisses gegenüber dem Adresseigner wird, bestimmt sich nach den Abreden der Beteiligten. Die Abreden zu jeder Auftragsdatenverarbeitung sind nach dem Gesetz schriftlich zu treffen.
4.3. Ist der Werbetreibende selbst im Auftrag oder einem anderen Dokument schriftlich ausdrücklich als Verarbeiter zugelassen, können Daten auch an den Werbetreibenden unmittelbar ausgeliefert werden.
4.4. Soweit der Listbroker oder der Werbetreibende im Zusammenhang mit den zu nutzenden Daten Informationen zu diesen Daten und deren weiterer Verarbeitung erhält, deren Kenntnis für die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten des Adresseigners notwendig ist, wird er diese unverzüglich dem Adresseigner mitteilen und diesen insbesondere bei der Erfüllung gesetzlicher Überwachungs- und Auskunftspflichten durch entsprechende vertragliche Regelungen und technische Vorsorge bei der Einbindung Dritter unterstützen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die gesetzliche Pflicht des Adresseigners technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um die Erfüllung der Vorschriften des BDSG zu gewährleisten (§ 9 BDSG nebst Anlage), Mitteilungs- und Benachrichtigungspflichten z.B. nach § 42a BDSG bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten und die Verpflichtung Auskunfts- Berichtigungs-, Löschungs- oder Sperrungsansprüchen des Betroffenen (§§ 34, 35 BDSG) nachzukommen. Adresseigner, Listbroker und Werbetreibender unterstützen sich bei der Erfüllung datenschutzrechtlicher Anforderungen, insbesondere bei der Erfüllung gesetzlicher Auskunftspflichten im Übrigen durch entsprechende unverzügliche Angaben.
5.1. Der Werbetreibende akzeptiert, dass die Nutzungsvereinbarung zu den Daten unmittelbar zwischen dem Listbroker und ihm zu Stande kommt. Soweit der Werbetreibende nach den getroffenen Abreden die Daten selbst oder über von ihm beauftragte Dritte weiterverarbeitet, erfolgt die Datenverarbeitung im Rahmen eines Auftragsdatenverarbeitungsverhältnisses, welches ggf. über den Listbroker im Rahmen eines Unterauftragsverhältnisses oder über ihn als Vertreter des Adresseigners mit dem Adresseigner begründet wird. Dabei können sich Beschränkungen der Nutzung durch die fortbestehende datenschutzrechtliche Datenhoheit des Adresseigners ergeben. Der Adresseigner ist insbesondere berechtigt, im Rahmen datenschutzrechtlich erforderlicher Abwägungen binnen angemessener Prüfungsfrist nach Vorlage der geplanten Maßnahme diese ohne die Verpflichtung zur Offenbarung der Abwägungskriterien abzulehnen oder seine Zustimmung mit Auflagen zu versehen, die ihm im Interesse der Betroffenen geboten erscheinen. Lehnt ein Adresseigner eine geplante Nutzung generell ab, gilt die Ablehnung mit Zugang beim Werbetreibenden als zulässiger Rücktritt des Listbrokers von dem betroffenen Einzelvertrag. Der Werbetreibende ist im Übrigen gegenüber dem Listbroker berechtigt, vom Einzelvertrag zurückzutreten, wenn er diesbezügliche Auflagen des Adresseigners, die über bei Vertragsschluss bekannte Auflagen und Beschränkungen hinausgehen, nicht akzeptiert. Der Rücktritt ist binnen einer Ausschlussfrist von einer Woche nach Zugang der Auflagenbestimmung zu erklären.
5.2. Die vom Listbroker abgegebenen Angebote sind freibleibend, solange sie nicht zum Gegenstand einer verbindlichen Vereinbarung werden. Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Listbrokers zustande.
5.3. Liegen dem Listbroker oder dem Adresseigner im Zeitpunkt der Auftragsbestätigung für die datenschutzrechtliche Prüfung notwendige Informationen (Werbemittel, Verarbeiter usw.) noch nicht vor, kann der Listbroker die Auftragsbestätigung von noch zu erfüllenden Bedingungen abhängig machen.
5.4. Mit der Genehmigung eines Tests für eine vorgeschlagene Nutzung gilt die Zustimmung des Adresseigners für eine gleiche zeitnahe Nutzung mit sämtlichen Daten des für den Test eingesetzten Teilbestandes der Adressgruppe als erteilt, soweit nicht nach der Genehmigung wesentliche Änderungen der Verhältnisse eintreten (Veränderungen der rechtlichen Zulässigkeit der Werbung, Veränderungen hinsichtlich der Verfügungsbefugnis über die Daten).
5.5. Mit der Freigabe übernimmt weder der Adresseigner noch der Listbroker eine Haftung für die rechtliche, insbesondere wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der geplanten Nutzung der Daten. Der Werbetreibende ist hierfür allein verantwortlich und stellt den Adresseneigentümer sowie den Listbroker von der Inanspruchnahme Dritter insoweit frei. Die Freistellung umfasst auch die notwendigen Gerichts- und Rechtsverteidigungskosten.
5.6. Von der vorstehenden Regelung unberührt bleibt eine Haftung des Listbrokers aufgrund besonderer Hinweispflichten, die sich nach den QuLS ergeben.
6.1. Im Vertragsverhältnis zum Listbroker gelten jeweils die Preise der Auftragsbestätigung bzw. der jeweils aktuellen Preisliste des Listbrokers.
6.2. Sofern nichts anderes vermerkt ist, handelt es sich um Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, wobei jede Adressengruppe getrennt berechnet wird. Die in den Angeboten und Preislisten (Datenkarten) angegebenen Adressen- bzw. Datenstückzahlen sind aufgrund regelmäßiger Bestandsveränderungen durch Zu- und Abgänge nur annähernde Werte. Bei allen Aufträgen gilt deshalb branchenüblich die jeweils vorliegende Stückzahl mit einer maximalen Abweichung um bis zu 5 % als bestellt, wobei sich der zu zahlende Preis entsprechend der Mehr- oder Minderlieferung verändert, es sei denn, die Abweichungen sind für den Werbetreibenden im Einzelfall nicht zumutbar.
6.3. Weitere Kosten wie z. B. für Selektionen, Verpackung, Datenübermittlung, Portokosten oder Transportversicherung oder vereinbarte Beratungsleistungen werden gesondert berechnet.
6.4. Der Adresseigner stellt das übertragene Nutzungsrecht und die Überlassung der Daten zur Ausübung dem Listbroker in Rechnung. Der Listbroker berechnet die entsprechenden Leistungen gegenüber dem Werbetreibenden bzw. einem zwischengeschalteten Dritten. Der Rechnungsempfänger hat binnen zwei Wochen nach Rechnungszugang zu zahlen. Weitere Leistungen des Listbrokers werden im Rahmen des jeweiligen Auftragsverhältnisses abgerechnet und sind binnen zwei Wochen nach Rechnungszugang fällig.
6.5. Der Listbroker zahlt vorbehaltlich der Zahlung durch den Werbetreibenden an den Adresseigner. Die Zahlung ist mangels anderweitiger Abreden spätestens nach entsprechendem Zahlungseingang beim Listbroker fällig. Der Listbroker ist zum Rücktritt von der Bestellung und der Rückforderung von Zahlungen gegenüber dem Adresseigner berechtigt, soweit er selbst keine entsprechenden Zahlungen vom Werbetreibenden erhält, es sei denn, der Zahlungsausfall ist vom Listbroker zu vertreten.
7.1. Der Listbroker überträgt im Rahmen seiner Befugnisse an den Werbetreibenden beschränkte Nutzungsrechte an den Daten. Soweit nicht anders vereinbart, berechtigt die zwischen dem Listbroker und dem Werbetreibenden geschlossene Nutzungsvereinbarung den Werbetreibenden mit der Zahlung der Vergütung und der datenschutzrechtlich erforderlichen Freigabe des Adresseigners nur zur konkret festgelegten einmaligen Nutzung der vom Adresseigner zur Verfügung gestellten Daten zum Nutzungstermin (z.B. Postauflieferungstermin) oder innerhalb eines vereinbarten Zeitraums, soweit die Daten nicht nach den nachstehenden Vorschriften in die Mitverfügungsbefugnis des Werbetreibenden übergegangen sind (vgl. hierzu Ziffer 7.9).
7.2. Sofern keine anderen Regelungen getroffen wurden, ist der Werbetreibende nur berechtigt, bezüglich der Daten die nachfolgenden Dienstleistungen durch von ihm beauftragte und zuvor vom Adresseigner genehmigte Weiterverarbeiter (z.B. Rechenzentrum/ Lettershop) durchführen zu lassen:
– Daten-Konvertierung/-Analyse, -Ergänzung, -Qualifizierung;
– postalische Überprüfung und Korrektur;
– Robinson- bzw. Nixie-Abgleiche, Umzugsabgleiche
– Waschabgleiche, wie z. B. Infoscore, Protector und vergleichbare Bereinigungen;
– Dublettenabgleiche;
– Splitten in Teilmengen und Reduzierung;
– Portooptimierung;
– Laserdruck;
– Lettershop-Arbeiten.
7.3. Darüber hinausgehende Dienstleistungen, wie zum Beispiel Optimierungsanalysen, History-Files, Speicherung zur Auftragserfassung oder Speicherungen von Temporärdateien über einen Zeitraum von sechs Monaten über die letzte vereinbarte Datennutzung hinaus, die Weitergabe an andere Dienstleister oder sonstige auftragsdatenschutzrechtlich relevante Datenverarbeitungen bedürfen der schriftlichen Freigabe durch den Adresseigner.
7.4. Der Werbetreibende hat eine Speicherung, Veränderung oder Übermittlung der vertragsgegenständlichen Daten außerhalb der vertraglich vereinbarten Nutzungsbefugnis und Weisungen, insbesondere die Übermittlung oder das Zugänglichmachen der Daten an Dritte zu jedweder nicht genehmigter Verwendung zu unterlassen. Der Werbetreibende wird ferner besondere Weisungen und individuell vereinbarte Beschränkungen (z. B. hinsichtlich des freigegebenen Werbemittels) beachten.
7.5. Der Werbetreibende wird neue Adressen, die der Zusteller auf Retouren vermerkt hat, nur einmalig für die bereits freigegebene Aktion benutzen, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
7.6. Die Datenträger beziehungsweise die Daten dürfen nur in den zuvor genehmigten Rechenzentren beziehungsweise genehmigten Weiterverarbeitern gelagert und weiterverarbeitet werden. Diese Unternehmen müssen entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten geeignet sein und entsprechend ausgewählt werden. Eventuelle Unterauftragsverhältnisse der vorbezeichneten Dienstleister müssen schriftlich getroffen und dem Adresseigner bzw. im Rahmen eines entsprechenden Unterauftragverhältnisses zur Auftragsdatenverarbeitung dem Listbroker übermittelt werden. Sie bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vertragspartners der Auftragsdatenverarbeitungsabrede. In jedem Fall muss von jedem beauftragten Dienstleister die Hinterlegung einer Verpflichtungserklärung gemäß dem Standard des DDV bezgl. „Auftragsdatenverarbeitung und Datenumgang“ (DDV-VE) beim DDV bestätigt werden.
7.7. Daneben gelten die Regelungen in Ziffer 4. und 5.1.
7.8. Der Listbroker und der Werbetreibende erklären sich damit einverstanden, dass der Adresseigner bzw. der Listbroker in jede Adressenlieferung unabhängig von der Menge der Adressen maximal 50 Kontroll-Adressen je Adressgruppe einbringt, um die Einhaltung gesetzlicher und nach diesen Bedingungen und gesonderter vertraglicher Vereinbarungen geltenden Pflichten kontrollieren zu können.
7.9. Die Daten von Personen, die auf die Zusendung des Werbetreibenden bestellt oder sonst dem Zweck der Zusendung entsprechend reagiert haben, dürfen von diesem mit Eingang der Bestellung bzw. Reaktion ohne weitere Beschränkung innerhalb des gesetzlich zulässigen Rahmens künftig genutzt werden (Mitverfügungsbefugnis).
7.10. Der Werbetreibende wird die Daten im Rahmen der Weiterverarbeitung nicht Dritten zugänglich machen, ohne sie auf die Existenz von Kontroll-Adressen und die Einhaltung der vorstehenden Nutzungseinschränkungen hinzuweisen.
7.11. Der Werbetreibende haftet für jedes Verschulden von ihm beauftragter Dritter gegenüber dem Listbroker sowie gegenüber dem Adresseigner.
7.12. Die Nutzung der zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten zur Übermittlung strafbarer, jugendgefährdender oder sonst ungesetzlicher Angebote sowie an unmittelbare Wettbewerber des Adresseigners ist nicht gestattet.
8.1. In allen Fällen dürfen die Daten nur nach Maßgabe der Bestimmungen des BDSG bzw. sonstiger Datenschutzregelungen (z. B. Telemediengesetz [TMG]) übermittelt und genutzt werden.
8.2 Der Werbetreibende wird darauf hingewiesen, dass bei einer erstmaligen in eigener Datenhoheit erfolgenden Speicherung (vgl. § 33 BDSG) sowie der werblichen Ansprache eines Adressaten im Geltungsbereich des deutschen Datenschutzrechts Informationspflichten gemäß BDSG zu erfüllen sind. Dies betrifft insbesondere die je nach gewähltem Weg der transparenten Übermittlung (§ 28 Abs. 3 S. 4 BDSG) oder transparenten Nutzung (§ 28 Abs. 3 S. 5 BDSG) vorgesehene Unterrichtung über die erstmalig erhebende Stelle in der Werbung bzw. bei der Ansprache zum Zwecke der Werbung die Information des Betroffenen über die für die Nutzung der Daten verantwortliche Stelle sowie über das Widerspruchsrecht nach § 28 Abs. 4 BDSG. Der Werbetreibende übernimmt gegenüber dem Adresseigner die Pflicht zur Aufnahme der entsprechenden Informationen in seine Werbung, soweit der Adresseigner zwingend zu benennen ist.
8.3. Der Werbetreibende wird ferner darauf hingewiesen, dass der Betroffene gemäß § 28 Abs. 4 BDSG der Nutzung oder Übermittlung seiner Daten widersprechen kann und daher diese Daten nach Eingang des Widerspruchs für diese Zwecke zu sperren sind. Dies gilt auch dann, wenn die Daten nicht vom Werbetreibenden selbst gespeichert werden. Der Werbetreibende hat die organisatorischen Regelungen zu treffen, um diesen Rechten in seinem Geschäftsbereich Geltung zu verschaffen. Zu diesem Zweck ist der Werbetreibende gegenüber dem Adresseigner berechtigt, Sperrlisten mit den zu sperrenden Daten zu führen.
8.4 Gibt der Betroffene zu erkennen, dass er der Nutzung seiner Daten ganz oder teilweise widerspricht, so hat der Werbetreibende hierüber den Adresseigner oder den Listbroker unverzüglich in Textform zu unterrichten.
8.5 Es wird grundsätzlich vor dem Werbeeinsatz von Daten im Verbraucherbereich ein Abgleich mit der Robinson-Datei empfohlen, die beim DDV geführt wird.
8.6 Der Werbetreibende wird ferner auf die in Ziffer 4.4. beispielhaft aufgeführten gesetzlichen Pflichten hingewiesen, die auch ihn treffen können.
8.7. Erfolgt nach gesonderter Abrede die Überlassung der Daten im Wege der transparenten Übermittlung an den Werbetreibenden, so sind die Pflichten nach § 28 Abs.3 S. 4 BDSG und § 34 Abs. 1a BDSG einzuhalten. Insbesondere ist gesetzlich vorgesehen, dass die die Herkunft der Daten und der Empfänger für die Dauer von zwei Jahren nach der Übermittlung zu speichern sind und dem Betroffenen Auskunft über Herkunft und Empfänger zu erteilen ist.
9.1 Dem Werbetreibenden stehen Ansprüche auf Herabsetzung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrag erst dann zu, wenn Nachbesserung oder Ersatzlieferung in angemessener Frist in einer für den Werbetreibenden zumutbaren Weise nicht geleistet werden oder die Nacherfüllung sonst gescheitert ist.
9.2. Die Gewährleistung richtet sich, soweit vor- und nachstehend keine anderweitigen Regelungen getroffen sind, nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr beschränkt wird, soweit Ziffer 9.13 nichts Abweichendes regelt.
9.3. Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass ein Adressat tatsächlich existiert oder den Merkmalen (Alter, Geschlecht, Kaufmerkmale usw.) tatsächlich entspricht, die dem Betroffenen zugewiesen werden, soweit das Merkmal von der Existenz und/oder von den Angaben und/oder einem unveränderten Verhalten des Adressaten oder eines sonstigen unveränderten Umstandes seiner Person abhängig ist. Da das Datenmaterial ständigen Änderungen ausgesetzt ist und bereits die Datenquellen fehlerhafte Angaben getätigt haben können, kann schließlich keine Gewähr für die exakte Zielgruppenzuordnung und/oder vollständige Marktabdeckung der angebotenen Daten zum Zeitpunkt der Nutzung geleistet werden. Wegen der in den einzelnen Adressgruppen verschiedenen Fluktuationen sind Retouren (Sendungen mit postalischem Unzustellbarkeitsvermerk) unvermeidlich. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz der aus Retouren anfallenden Kosten und/oder Gebühren. Retourenrückvergütungen bedürfen einer besonderen Vereinbarung mit dem Adresseigner.
9.4. Der Listbroker übernimmt keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit der geplanten Adressnutzung des Werbetreibenden. Die Hinweispflichten, die sich aus den QuLS ergeben, bleiben hiervon unberührt.
9.5. Beanstandungen wegen der gelieferten Stückzahl oder sonstige bei unverzüglicher, angemessener Untersuchung erkennbare Fehler der gelieferten Daten sind vom Werbetreibenden unverzüglich in Textform nach vertragsgerechter Übersendung und in jedem Fall vor weiterer Verwendung der Daten dem Listbroker mitzuteilen. In Fällen, in denen der Werbetreibende die Daten nicht selbst erhält, gilt auch die rechtzeitige Rüge (in Textform) eines weiterverarbeitenden Unternehmens, welches dem Adresseigner zuvor benannt wurde, als ausreichend. Mit rügeloser Verwendung der Daten sind Ansprüche, die auf Unterschreiten oder Überschreiten der vertragsgerechten Stückzahl oder auf sonstige bei entsprechender Untersuchung erkennbare Fehler der Daten gestützt sind, ausgeschlossen. Für Kaufleute gelten die Rügepflichten nach § 377 HGB ergänzend.
9.6. Der Listbroker haftet gleich aus welchem Rechtsgrund für Schadensersatzansprüche – insbesondere aus unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluss oder etwaigen anderen verschuldensabhängigen Ansprüchen aus Pflichtverletzungen – nur, soweit sie auf dem Verschuldensmaßstab Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruhen oder der Schaden auf einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf oder Ansprüchen nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht.
9.7. Sämtliche Haftungsausschlüsse oder Beschränkungen der Verjährung hierzu in diesen Regelungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie im Fall der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder des arglistigen Verschweigens eines Mangels im Sinne von § 444 BGB. In diesen Fällen haftet der Adresseigner auch bei einfacher Fahrlässigkeit bzw. kommen die gesetzlichen Verjährungsfristen zur Anwendung. Soweit die Haftung vorstehend geregelt ist, gilt dies auch für die Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Listbrokers. Zudem bleiben auch eventuell gewährte Garantien des Adresseigners oder des Listbrokers von der Gewährleistungsverkürzung unberührt.
9.8. Soweit keine vorsätzliche Pflichtverletzung vorliegt, ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, der den bekannten oder erkennbaren Umständen nach als mögliche Folge einer Verletzung vorhersehbar war.
10.1. Der Werbetreibende verpflichtet sich gegenüber dem Adresseigner für jeden schuldhaften Verstoß gegen die Beschränkungen zum Nutzungsumfang (Ziffern 7.1 – 7.6) zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des 10-fachen Entgeltes der Kosten des Nutzungsrechts nach der Preisliste des Adresseigners bezogen auf die gelieferte Bruttomenge der Gruppen von Daten, die für die Nutzung bereitgestellt wurden, in der auch die vertragswidrig verwendeten Daten enthalten waren. Der Werbetreibende haftet auch für ein Verschulden seiner Angestellten (§ 278 BGB) und weiterer von ihm beauftragter Dritter. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt vorbehalten.
10.2. Für den Nachweis des Verstoßes genügt bereits der Nachweis eines Kontaktes des Werbetreibenden und/oder von ihm beauftragter Dritter zu geschäftlichen Zwecken mit einer einzelnen Kontrolladresse, die dem genutzten Datenmaterial beigefügt war, es sei denn, der Werbetreibende ist in der Lage, nachzuweisen, dass er diese Kontrolladresse in sonstiger Weise ohne Vertragsverletzung erhalten hat.
11.1. Der Listbroker und der Adresseigner sind berechtigt, Leistungen so lange zu verweigern, wie die gesetzlichen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Datenverarbeitung und Nutzung nicht erfüllt bzw. nachgewiesen sind. Beide sind nach jeweiliger erfolg-loser Fristsetzung befugt, vom jeweiligen Vertrag zurückzutreten. Tritt der Adresseigner berechtigt aus Gründen zurück, die dem Werbetreibenden zuzurechnen sind, ist der Listbroker berechtigt gegenüber diesem den Rücktritt ohne weitere Voraussetzungen zu erklären.
11.2. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
12.1. Bei einer Rechteeinräumung mit einer Gegengeschäfts-zusage zugunsten des Adresseigners („Adressentausch“) erfolgen die Rechteeinräumungen über den Listbroker. Die Regelungen gelten im Übrigen entsprechend. Eine entsprechende Anwendung dieser Regelungen ergibt sich auch, wenn die Nutzungsmöglichkeit an Daten über die Vermittlung von Versandmöglichkeiten in Form von Beilagen des Werbetreibenden zu Aussendungen des Adresseigners erfolgt.
13.1. Erfüllungsort für die Leistungen des Listbrokers ist dessen Sitz.
13.2. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen, auch soweit es innerstaatliches Recht geworden ist.
13.3. Gerichtsstand für Auseinandersetzungen mit dem Listbroker ist der Sitz des Listbrokers, wenn der Listbroker Kaufmann ist und der Werbetreibende entweder den Status des Kaufmanns, der juristischen Person des öffentlichen Rechts oder eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens aufweist.
13.4. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser AGB unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
a+s adressmanagement, Stand: September 2011
Damit Sie die AGB der a+s adressmanagement gmbh für Adress- und Beilagenbroking einfach und unkompliziert ausdrucken und abspeichern können, stellen wir Sie Ihnen hier als PDF-Download zur Verfügung: agb_as_adressmanagement_adress_beilagen_broking.pdf
a+s information gmbh, max-planck-straße 7, 71254 ditzingen, ist ein auf Überprüfung, Qualifizierung und Ermittlung von Anschriften spezialisiertes Unternehmen, das in rechtlich zulässiger Weise aktuelle Postanschriften ermittelt und hierfür ein System von Daten- und Informationsquellen nutzt. a+s information erbringt seine Dienstleistungen, soweit mit den Kunden nicht anders vereinbart, ausschließlich auf der Basis der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen i. V. m. den Auftragsbestätigungen bzw. Vereinbarungen für die Inanspruchnahme produktspezifischer Leistungen.
Die Nutzungsbedingungen von a+s information einschließlich der Anlagen gelten ausschließlich. Etwa entgegenstehende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Wenn und soweit a+s information ohne ausdrücklichen Widerspruch Leistungen ganz oder teilweise erbringt, gilt dies nicht als Anerkenntnis der Bedingungen des Kunden.
1. Der Vertrag zwischen Kunde und a+s information kommt durch die Auftragsbestätigung oder durch eine gesondert schriftliche Vereinbarung zustande.
2. Die Inanspruchnahme produktspezifischer Leistungen wird für den Kunden und a+s information dadurch verbindlich, dass der Kunde die jeweils relevanten ergänzenden Geschäftsbedingungen aus der Auftragsbestätigung bzw. Vereinbarungen von a+s information anerkennt, a+s information die entsprechenden Daten überstellt und a+s information diese Daten entsprechend den Verpflichtungen aus den jeweiligen Auftragsbestätigungen bzw. Vereinbarungen die Daten für den Kunden bearbeitet.
Die konkreten Leistungspflichten der a+s information ergeben sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung bzw. aus der gesondert schriftlichen Vereinbarung.
1. a+s information erhält für ihre erbrachten Leistungen die, in den jeweiligen Auftragsbestätigungen bzw. Vereinbarungen, vereinbarte Vergütung.
Alle dort genannten Preise verstehen sich zuzüglich USt in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
2. a+s information wird dem Kunden über die angefragten und ausgeführten Leistungen jeweils Rechnung stellen. Gestellte Rechnungen sind innerhalb einer Frist von14 Tagen nach Zugang rein netto fällig.
3. a+s information gewährleistet die in der Auftragsbestätigung genannten Preise gerechnet ab dem Zeitpunkt der Angebotsannahme für sechs Monate. Danach ist a+s information berechtigt, Preisanpassungen vorzunehmen. Über eventuelle generelle Preisanpassungen nach sechs Monaten wird a+s information den Kunden spätestens vier Wochen vor Gültigkeit der neuen Preise informieren. Der Kunde kann der Preisanpassung innerhalb einer Frist von 14 Tagen widersprechen. Widerspricht der Kunde den neuen Preisen, endet das Auftragsverhältnis automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der neuen Preise.
4. Bei Vertragsbeendigung noch nicht abgeschlossene produktspezifische Leistungen werden zu Ende durchgeführt und auf Basis des alten Preises abgerechnet.
1. Soweit a+s information auf Basis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen i. V. m. den Auftragsbestätigungen bzw. oder durch gesondert schriftliche Vereinbarungen für den Kunden tätig wird und im Rahmen dieser Tätigkeiten personenbezogene Daten verarbeitet, handelt a+s information weisungsgebunden als Auftragnehmer im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung gemäß § 11 BDSG für den Kunden. a+s information erwirbt kein eigenes Recht an den vom Kunden überstellten Anschriften bzw. an eventuell für den Kunden erhobenen personenbezogenen Daten.
2. Der Kunde ist allein verantwortlich für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit des Umgangs mit den im Rahmen des Auftrags erhobenen, verarbeiteten oder genutzten personenbezogenen Daten.
Im Rahmen ihrer Dienstleistung nimmt a+s information regelmäßig auch Dienstleistungen externer Unternehmen (Subunternehmer) in Anspruch. a+s information verpflichtet dabei die Subunternehmer zur Übernahme der datenschutzrechtlichen Vereinbarungen zwischen a+s information und dem Kunden.
3. a+s information verpflichtet sich zur strikten Einhaltung aller relevanten datenschutzrechtlichen Regelungen, insbesondere des BDSG sowie der Vereinbarungen mit dem Kunden. Insbesondere verpflichtet sich a+s information, durch den Kunden überstellte Daten ausschließlich nach Weisungen des Kunden für die vertragsgegenständlichen Zwecke zu nutzen. Vom Kunden überstellte Daten wird a+s information, soweit nicht anders vereinbart, im Rahmen routinemäßiger Löschvorgänge 90 Tage nach Abschluss der Recherchen und Auslieferung der Daten bzw. 90 Tage nach Vertragsende löschen.
4. a+s information gewährleistet die Durchführung der nach § 9 BDSG und der Anlage zu § 9 Satz 1 zu treffenden technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen.
5. Für die Sicherheit der Übertragung von Daten von und zu a+s information ist der Kunde verantwortlich. Soweit keine abweichende Regelung getroffen ist, erfolgt die Übertragung verschlüsselt. Soweit auf Kundenwunsch Daten unverschlüsselt übertragen werden, liegt im Falle eines Datenabflusses die Haftung für hieraus entstehende Schäden beim Kunden.
6. a+s information versichert, dass alle mit der Leistungserbringung betrauten Mitarbeiter auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichtet worden sind. Die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses besteht für a+s information und ihre Mitarbeiter auch nach der Beendigung der einzelnen Aufträge fort.
7. Bei begründetem Verdacht der Verletzung von Datenschutzbestimmungen, sowie bei Prüfungen der Aufsichtsbehörde, wenn diese sich auf Daten des Kunden beziehen, wird a+s information den Kunden unverzüglich benachrichtigen.
8. a+s information ist verpflichtet, dem Kunden auf Wunsch jederzeit die nach dem BDSG und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen i. V. m. den Vereinbarungen oder Auftragsbestätigungen vorgesehene Nachweise zu erbringen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. a+s information räumt dem Kunden darüber hinaus ein jederzeitiges Besichtigungsrecht bezüglich getroffener Datenschutzvorkehrungen ein. Besichtigungstermine sind zwischen a+s information und dem Kunden abzustimmen.
9. Der Inhalt der vereinbarten Zusammenarbeit mit dem Kunden darf Dritten nicht offenbart werden, es sei denn, eine Offenbarung ist im Rahmen von behördlichen Aufsichtsmaßnahmen notwendig und erforderlich.
a+s information kann den Kunden als Referenzkunden gegenüber Dritten benennen und hierbei auch dessen Unternehmenskennzeichen bzw. Marken und Firmenlogos verwenden, solange der Kunde dem nicht widerspricht.
1. a+s information haftet nicht für die sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit der aus öffentlichen Verzeichnissen entnommenen Daten bzw. für die Aktualität und die sachliche Richtigkeit der von Einwohnermeldeämtern im Einzelfall übermittelten Angaben. a+s information haftet auch nicht dafür, dass der vom Kunden mit dem Rechercheergebnis seiner Anfragen verfolgte Zweck erreicht wird. Soweit a+s information im Rahmen seiner Ermittlungen auf Dritte zugreift, haftet a+s information nur in dem Rahmen, in dem diese Dritten gegenüber a+s information haften.
2. Bei Eingabe-, Übertragungs- und Übermittlungsfehlern, Identitätsverwechselungen sowie Einschränkungen oder einem Ausfall der Auskunftsbereitschaft haftet a+s information nur für grob fahrlässiges und vorsätzliches Handeln ihrer Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
3. Ein schuldhafter Verstoß von a+s information gegen die vorstehenden datenschutzrechtlichen Verpflichtungen (vgl. §5), insbesondere die missbräuchliche Verwendung der übermittelten und ermittelten Daten und/oder die unrechtmäßige Speicherung der durch den Kunden überstellten bzw. für ihn erhobenen Daten nach einem abgeschlossenen Suchauftrag durch a+s information, begründet Schadensersatzansprüche des Kunden gegen a+s information. In diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine Haftung für Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, ist dabei ausgeschlossen.
4. Reklamationen in Bezug auf die erteilte Anschriftenauskunft sind, soweit die Einzelverträge keine abweichende Regelung vorsehen, unverzüglich, spätestens binnen vier Wochen nach Auskunftserteilung gegenüber a+s information geltend zu machen. Der Kunde hat bei einer solchen Reklamation nachzuweisen, dass die Postauslieferung an die recherchierte Anschrift mindestens 20 Tage nach Auskunftserteilung seitens a+s information erfolgt ist und eine Retoure zur Folge hatte. Der Nachweis ist auf elektronischem Weg (z. B. E-Mail-Anhang) durch Vorlage der entsprechenden Retoure mit erkennbarem Poststempel zu führen. Andernfalls gilt die Vermutung, dass die von a+s information erteilte Adressauskunft zum Zeitpunkt ihrer Erteilung richtig war.
1. Das Auftragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
2. Das Recht der Parteien zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere hat a+s information das Recht, die Zusammenarbeit mit dem Kunden einzustellen, wenn und soweit der Kunde gegen die sich für ihn aus den besonderen Geschäftsbedingungen ergebenden Pflichten schwerwiegend verstößt.
3. Kündigungen bedürfen der Schriftform.
1. Diese Allgemeinen Geschäftbedingen enthalten i. V. m. den Auftragsbestätigungen oder gesondert schriftlichen Vereinbarungen alle Regelungen, die über ihren Gegenstand getroffen wurden. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.
2. Durch die etwaige Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ergänzenden Vereinbarungen oder Auftragsbestätigungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Vorschrift tritt eine Bestimmung, die unter Berücksichtigung der übrigen unveränderten Inhalte der ursprünglich beabsichtigten Regelung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Beide Parteien verpflichten sich, an der unverzüglichen Herbeiführung einer neuen Regelung in der gebotenen Form mitzuwirken.
3. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Ditzingen. Es gilt deutsches Recht mit Ausnahme des UN Kaufrechts.
a+s information, Stand 01.01.2008
Damit Sie die AGB der a+s information gmbh einfach und unkompliziert ausdrucken und abspeichern können, stellen wir Sie Ihnen hier als PDF-Download zur Verfügung: agb-as-information.pdf
Die Firma a+s production gmbh, Max-Planck-Straße 7, 71254 Ditzingen, wickelt Ihre Aufträge aufgrund nachfolgender Allgemeiner Geschäftsbedingungen ab. Die Geschäftsbedingungen sind auch dann maßgebend, wenn ein Auftrag anderslautende oder abweichende Einkaufsbedingungen enthält. Diese werden von uns nicht akzeptiert, es sei denn, die a+s production gmbh hat sie schriftlich bestätigt.
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Der Vertrag mit dem Kunden kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung bzw. mit Ausführung des Auftrages zustande.
3.1. Die Preise ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste bzw. der Auftragsbestätigung. Sofern nichts anderes vermerkt, sind diese Preise Nettopreise. Verpackung, Portokosten, Transportversicherung, Zollgebühren sowie auch die gesetzliche Mehrwertsteuer werden zusätzlich berechnet.
3.2. Unsere Rechnungen sind nach Erhalt ohne Abzug sofort fällig.
3.3. Die Zahlung durch Wechsel unterliegt vorheriger Vereinbarung.
3.4. Bei Zahlungsverzug oder Stundung sind Verzugszinsen bzw. Stundungszinsen in Höhe von 4 %-Punkten über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Kunde keine oder eine wesentlich niedrigere Belastung nachweißt.
3.5. Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlungsverpflichtung aus dem Vertrag in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die bei normalen Verlauf erst später zu erfüllende Restschuld auch sofort fällig zu stellen.
3.6. Wir sind berechtigt, bei Dienst- und Werksverträgen angemessene Abschlagszahlungen in Höhe von mind. 50% des Auftragswertes oder Vorkasse zu verlangen.
3.7. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Besteller falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat, unser Leistungsanspruch bei nachträglich eintretender, fehlender Kreditwürdigkeit gefährdet wird, der Besteller sich mit der Bezahlung fälliger Beträge trotz Mahnung und Nachfristsetzung in Verzug befindet oder wir und unsere Erfüllungsgehilfen aufgrund von Arbeitskämpfen, höherer Gewalt, Naturkatastrophen u.a. nicht liefern, soweit die Betriebsstörung nicht in unserem Verantwortungsbereich liegt und es sich nicht um lediglich vorübergehende Leistungsstörungen handelt.
3.8. Aufrechnung mit Gegenforderungen oder Zurückbehaltung von Zahlungen kann der Kunde nur geltend machen, wenn und soweit seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
4.1. Der Liefertermin ergibt sich aus der Auftragsbestätigung, Fixtermine bedürfen einer ausdrücklichen und gesonderten Vereinbarung. Die angegebenen Liefertermine beziehen sich auf den Übergabezeitpunkt an die zum Transport bestimmten Personen oder Anstalt.
4.2. Wenn Verzögerungen durch den Kunden oder durch von ihm beauftragte Unternehmen oder Personen eintreten (Änderungswünsche, verspätete Lieferung oder Rücklieferung von Katalogen und Materialien) oder von ihm beizustellende Materialien bei uns nicht termingemäß eingehen, verlängern sich die Liefertermine. Anspruch auf vorrangige Bearbeitung verspäteter Aufträge besteht nicht.
4.3. Besteht der Kunde trotz der von ihm zu vertretenden Terminverzögerungen auf umgehende Bearbeitung und kommt es dann wegen der besonderen Eilbedürftigkeit nicht mehr zu Qualitätskontrollen, die wir üblicherweise kundenseitig durchführen lassen, haften wir nicht für Qualitätsbeanstandungen.
4.4. Wir sind nicht verpflichtet, uns vom Kunden oder von Dritter Seite für den Kunden zur Verfügung gestelltes Werbematerial daraufhin zu prüfen, ob dieses zu einem bestimmten Termin dem Empfänger zugestellt sein muß (Messeeinladung etc.).
4.5. Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, unverschuldetes Unvermögen auf unserer Seite oder auf der Seite unserer Vorlieferanten verlängern die Liefer- bzw. Leistungsfrist um mindestens die Dauer der Behinderung.
4.6. Vereinbarte Lieferzeiten gelten als ungefährer Liefertermin. Im Falle des Verzuges ist der Käufer nur berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
4.7. Wir sind erst dann verpflichtet die Sendung zur Post aufzugeben, wenn der Portokostenvorschuss bei uns oder unseren Erfüllungsgehilfen eingegangen ist.
Verlangt der Kunde in Fällen, in denen uns die Leistung schuldhaft unmöglich geworden ist, wir uns in Verzug befinden oder die vertragsgegenständlichen Leistungen schlecht erfüllt haben, Schadenersatz wegen Nichterfüllung, so kann er diesen nur bis in Höhe des Rechnungsbetrages für den entsprechenden Auftrag (ohne Portoanteil) geltend machen. Die Haftungsbeschränkung entfällt, wenn uns oder unseren Erfüllungshilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Gewährleistungsrechte des kaufmännischen Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen Pflichten aus §§ 377,378 HGB unverzüglich spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erkennbarkeit eines Mangels nachgekommen ist.
Ist der Kunde Nichtkaufmann, beträgt die Frist bei offensichtlichen erkannten und erkennbaren Mängeln 7 Tage nach Erkennen bzw. nach Erkennbarkeit des Mangels, wobei die Frist durch Absendung der Mängelanzeige gewahrt wird.
Soweit ein Sach- oder Werkmangel unserer Leistung vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt dieses fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Minderung 8Herabsetzung des Kaufpreises) oder Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) zu verlangen.
Schadensersatzansprüche stehen dem Besteller nur zu, wenn uns , unseren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung angelastet werden kann, oder wir schuldhaft eine Kardinalpflicht oder wesentliche Vertragspflicht verletzt haben, wobei die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist oder wir für die Gesundheit- oder Körperverletzung des Bestellers oder eines in den Schutzbereich dieses Vertrages einbezogenen Dritten verantwortlich gemacht werden können, oder der entstandene Schaden durch eine durch uns abgeschlossene Haftpflicht-, Feuer-, Sturm oder Diebstahlsversicherung gedeckt ist, soweit nicht vom Besteller eine Versicherung tatsächlich abgeschlossen ist oder deren Abschluss lückenlos üblich und zumutbar ist, der Anspruch auf von uns zu vertretender Unmöglichkeit oder von uns zu vertretender Verzug beruht (sofern keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist unsere Haftung dabei auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt) oder der Anspruch auf den zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes beruht. Im übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.
Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
9.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen Kaufgesetzes (EKG) und des einheitlichen Vertragsabschlussgesetzes (EAG) ist ausgeschlossen.
9.2. Erfüllungsort für alle nachfolgend geregelten Leistungen ist, soweit nicht anders vereinbart, Ditzingen v.d.H.
9.3. Gerichtsstand, soweit der Kunde Vollkaufmann ist, Ditzingen v.d.H.
1.1. Das Konfektionieren und die Auslieferung von Werbe-Aussendungen erfolgt durch uns in branchenüblicher Weise.
1.2. Anfallende Portokosten werden von uns als Portopauschale angefordert und müssen spätestens drei Tage vor dem Postaufliefertermin auf einem unserer Konten unter Angabe des Verwendungszwecks unwiderruflich gutgeschrieben sein. Vor Zahlungseingang sind wir zur Postauflieferung nicht verpflichtet. Effektiv anfallende Gebühren ggf. auch Nachforderungen der Post wegen Gewichtsüberschreitung, werden nach Auftragsbeendigung in einer Portoabrechnung mit der Portopauschale verrechnet.
1.3. Materialbestellung
1.3.1. Vom Kunden zu beschaffende Materialien (z. B. Drucksachen) sind uns in einwandfreiem Zustand frei Haus anzuliefern. Die Materialien werden bei uns weder einer Mengen- noch einer Qualitätskontrolle unterzogen. Zum Ausgleich von Auftragsdifferenzen und Rückverlusten, z. B. beim Postfertigmachen, ist eine Mehrlieferung des zu verarbeitenden Materials von 5 % erforderlich.
1.3.2. Der Kunde haftet allein dafür, dass der Inhalt von ihm angelieferter Druckvorlagen oder von ihm beigestellter Werbemittel nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt, insbesondere durch die Ausführung seines keine Rechte Dritter z. B. Urheberrechte verletzt werden. Der Kunde hat uns von allen etwaigen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
1.3.3. Der Kunde trägt das Risiko der Verarbeitbarkeit des von ihm beigestellten Materials. Fehler aufgrund mangelnder Verarbeitbarkeit der beigestellten Materialien befreien uns von jeder Haftung.
Eventuell notwendige Mehrarbeit aufgrund mangelnder Verarbeitbarkeit beigestellter Materialien berechtigt uns, angemessene Erschwerniszuschläge zu berechnen.
1.3.4. Restmaterial von Werbeaussendungen wird von uns nach der Auftragsabwicklung vernichtet, soweit der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt unserer Restmeldung etwas anderes bestimmt. Auf diese Folge werden wir den Kunden bei Bekanntgabe der Restmeldung besonders hinweisen. Die Rücksendung von Restmaterial und auch von Druckvorlagen, Manuskripten, Unterlagen sowie anderer vom Kunden gelieferten Gegenständen erfolgt unfrei. Die Versandgebühr trägt der Kunde.
1.3.5. Für schuldhafte Versand- und Kuvertierungsfehler haften wir nur bis zur Höhe des Rechnungsbetrages für den betreffenden Auftrag ohne Portoanteil. Bei Verlust oder Beschädigung beigestellten Materials haften wir nur bis zur Höhe des Material- oder Herstellungswertes.
2.1. Bei der Herstellung von Werbemitteln können handelsübliche Mehr- oder Mindermengen bis zu 10 % der bestellten Auflage nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Im übrigen haftet der Kunde dafür, dass der Inhalt der Werbemittel nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Die weiteren Bedingungen vorstehenden Punktes 1.3.2 gelten analog.
2.2. Im übrigen sind Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel der Lieferung innerhalb einer Ausschlußfrist von vier Wochen nach Anlieferung bei uns zu erheben. Dabei ist die Überprüfung durch uns zu gewährleisten. Versteckte Mängel müssen uns unverzüglich nach deren Entdeckung angezeigt werden. Können wir aufgrund von Terminverzögerungen, die der Kunde verschuldet hat, wegen Eilbedürftigkeit keine Qualitätskontrollen bei uns oder kundenseitig mehr durchführen, haften wir nicht.
2.3. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist.
2.4. Wir haften nicht für Mangelfolgeschäden, es sei denn, dass wir oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
3.1. Werden Adressbänder oder -listen nach vereinbarten Merkmalen im Auftrag EDV-mäßig bereinigt, so dürfen die später bei einem Abgleich des geänderten Adressbestandes mit dem Originalband bekanntwerdenden Informationen und Vermutungen nicht für weitere EDV-Verarbeitung verwertet und auch Dritten nicht bekannt gemacht werden.
3.2. Bei Verstoß gegen die vorbezeichneten Pflichten ist der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des zwanzigfachen Rechnungsbetrages für den jeweiligen Auftrag verpflichtet. Die Geltungmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt, wobei die zu zahlende Vertragsstrafe auf die Schadenersatzforderung angerechnet wird.
3.3. Haftung
3.3.1 Fehler bei der Datenverarbeitung, bei denen uns bzw. unseren Erfüllungsgehilfen ein Verschulden zur Last fällt, werden von uns, soweit möglich, kostenlos berichtigt. Ist eine Berichtigung nicht möglich, so ist unsere Haftung auch hier bis zu Höhe des Rechnungsbetrages für den Auftrag begrenzt. Die Haftungsbegrenzung entfällt, soweit uns bzw. unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Beanstandungen wegen fehlerhaften Leistungen sind uns nach Kenntnisnahme durch den Kunden unverzüglich mitzuteilen. In jedem Fall ist uns die Möglichkeit einer Nachbesserung einzuräumen.
3.3.2 Bei allen weiteren Ansprüchen, gleich aus welchem Rechtsgrund, soweit diese in den vorliegenden Bedingungen nicht geregelt sind, haften wir stets nur, soweit wir bzw. unsere Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben.
a+s production, Stand 01.09.2007
Damit Sie die AGB der a+s production gmbh einfach und unkompliziert ausdrucken und abspeichern können, stellen wir Sie Ihnen hier als PDF-Download zur Verfügung: agb-as-production.pdf
Die Firma a+s solution gmbh, Max-Planck-Straße 7, 71254 Ditzingen, wickelt Ihre Aufträge aufgrund nachfolgender Allgemeiner Geschäftsbedingungen ab. Die Geschäftsbedingungen sind auch dann maßgebend, wenn ein Auftrag anderslautende oder abweichende Einkaufsbedingungen enthält. Diese werden von uns nicht akzeptiert, es sei denn, die a+s solution gmbh hat sie schriftlich bestätigt.
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Der Vertrag mit dem Kunden kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung bzw. mit Ausführung des Auftrages zustande.
3.1. Die Preise ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste bzw. der Auftragsbestätigung. Sofern nichts anderes vermerkt, sind diese Preise Nettopreise. Verpackung, Portokosten, Transportversicherung, Zollgebühren sowie auch die gesetzliche Mehrwertsteuer werden zusätzlich berechnet.
3.2. Unsere Rechnungen sind nach Erhalt ohne Abzug sofort fällig.
3.3. Die Zahlung durch Wechsel unterliegt vorheriger Vereinbarung.
3.4. Bei Zahlungsverzug oder Stundung sind Verzugszinsen bzw. Stundungszinsen in Höhe von 4 %-Punkten über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Kunde keine oder eine wesentlich niedrigere Belastung nachweißt.
3.5. Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlungsverpflichtung aus dem Vertrag in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die bei normalem Verlauf erst später zu erfüllende Restschuld auch sofort fällig zu stellen.
3.6. Wir sind berechtigt, bei Dienst- und Werksverträgen angemessene Abschlagszahlungen in Höhe von mind. 50% des Auftragswertes oder Vorkasse zu verlangen.
3.7. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Besteller falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat, unser Leistungsanspruch bei nachträglich eintretender, fehlender Kreditwürdigkeit gefährdet wird, der Besteller sich mit der Bezahlung fälliger Beträge trotz Mahnung und Nachfristsetzung in Verzug befindet oder wir und unsere Erfüllungsgehilfen aufgrund von Arbeitskämpfen, höherer Gewalt, Naturkatastrophen u.a. nicht liefern, soweit die Betriebsstörung nicht in unserem Verantwortungsbereich liegt und es sich nicht um lediglich vorübergehende Leistungsstörungen handelt.
3.8. Aufrechnung mit Gegenforderungen oder Zurückbehaltung von Zahlungen kann der Kunde nur geltend machen, wenn und soweit seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
4.1. Der Liefertermin ergibt sich aus der Auftragsbestätigung, Fixtermine bedürfen einer ausdrücklichen und gesonderten Vereinbarung. Die angegebenen Liefertermine beziehen sich auf den Übergabezeitpunkt an die zum Transport bestimmten Personen oder Anstalt.
4.2. Wenn Verzögerungen durch den Kunden oder durch von ihm beauftragte Unternehmen oder Personen eintreten (Änderungswünsche, verspätete Lieferung oder Rücklieferung von Katalogen und Materialien) oder von ihm beizustellende Materialien bei uns nicht termingemäß eingehen, verlängern sich die Liefertermine. Anspruch auf vorrangige Bearbeitung verspäteter Aufträge besteht nicht.
4.3. Besteht der Kunde trotz der von ihm zu vertretenden Terminverzögerungen auf umgehende Bearbeitung und kommt es dann wegen der besonderen Eilbedürftigkeit nicht mehr zu Qualitätskontrollen, die wir üblicherweise kundenseitig durchführen lassen, haften wir nicht für Qualitätsbeanstandungen.
4.4. Wir sind nicht verpflichtet, uns vom Kunden oder von Dritter Seite für den Kunden zur Verfügung gestelltes Werbematerial daraufhin zu prüfen, ob dieses zu einem bestimmten Termin dem Empfänger zugestellt sein muß (Messeeinladung etc.).
4.5. Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, unverschuldetes Unvermögen auf unserer Seite oder auf der Seite unserer Vorlieferanten verlängern die Liefer- bzw. Leistungsfrist um mindestens die Dauer der Behinderung.
4.6. Vereinbarte Lieferzeiten gelten als ungefährer Liefertermin. Im Falle des Verzuges ist der Käufer nur berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
4.7. Wir sind erst dann verpflichtet die Sendung zur Post aufzugeben, wenn der Portokostenvorschuss bei uns oder unseren Erfüllungsgehilfen eingegangen ist.
Verlangt der Kunde in Fällen, in denen uns die Leistung schuldhaft unmöglich geworden ist, wir uns in Verzug befinden oder die vertragsgegenständlichen Leistungen schlecht erfüllt haben, Schadenersatz wegen Nichterfüllung, so kann er diesen nur bis in Höhe des Rechnungsbetrages für den entsprechenden Auftrag (ohne Portoanteil) geltend machen. Die Haftungsbeschränkung entfällt, wenn uns oder unseren Erfüllungshilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Gewährleistungsrechte des kaufmännischen Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen Pflichten aus §§ 377,378 HGB unverzüglich spätestens innerhalb von
14 Tagen nach Erkennbarkeit eines Mangels nachgekommen ist.
Ist der Kunde Nichtkaufmann, beträgt die Frist bei offensichtlichen erkannten und erkennbaren Mängeln 7 Tage nach Erkennen bzw. nach Erkennbarkeit des Mangels, wobei die Frist durch Absendung der Mängelanzeige gewahrt wird.
Soweit ein Sach- oder Werkmangel unserer Leistung vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt dieses fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises) oder Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) zu verlangen.
Schadensersatzansprüche stehen dem Besteller nur zu, wenn uns, unseren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung angelastet werden kann, oder wir schuldhaft eine Kardinalpflicht oder wesentliche Vertragspflicht verletzt haben, wobei die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist oder wir für die Gesundheit- oder Körperverletzung des Bestellers oder eines in den Schutzbereich dieses Vertrages einbezogenen Dritten verantwortlich gemacht werden können, oder der entstandene Schaden durch eine durch uns abgeschlossene Haftpflicht-, Feuer-, Sturm oder Diebstahlsversicherung gedeckt ist, soweit nicht vom Besteller eine Versicherung tatsächlich abgeschlossen ist oder deren Abschluss lückenlos üblich und zumutbar ist, der Anspruch auf von uns zu vertretender Unmöglichkeit oder von uns zu vertretender Verzug beruht (sofern keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist unsere Haftung dabei auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt) oder der Anspruch auf den zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes beruht.
Im übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.
Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
9.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen Kaufgesetzes (EKG) und des einheitlichen Vertragsabschlussgesetzes (EAG) ist ausgeschlossen.
9.2. Erfüllungsort für alle nachfolgend geregelten Leistungen ist, soweit nicht anders vereinbart, Ditzingen v.d.H.
9.3. Gerichtsstand, soweit der Kunde Vollkaufmann ist, Ditzingen v.d.H
1. Die a+s solution gmbh erbringt Dienstleistungen im Direktmarketing. Der Kunde erwirbt das Verwendungs- und Veräußerungsrecht an bereinigten und ergänzten Daten, soweit nicht Rechte von Dritten im Vertrag oder diesen AGB aufgeführt werden.
2. Die a+s solution gmbh weist darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik praktisch nicht möglich ist, die Verarbeitung von Daten unter allen erdenklichen Umständen fehlerfrei zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, erhaltene Daten umgehend zu prüfen und Fehler binnen einer Woche in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Fehlererkennung zweckdienlichen Informationen schriftlich anzuzeigen. Die a+s solution gmbh hat Fehler in angemessener Frist zu beseitigen. Der Kunde ist zur Mitwirkung an der Fehlerbeseitigung verpflichtet. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht mit der notwendigen Sorgfalt nach, verliert er seine Haftungsansprüche.
3. Datenabgleiche und Dubletten verarbeitet die a+s solution gmbh in einer langfristig bewährten Standardeinstellung. Diese berücksichtigt eine Balance zwischen einerseits unsicheren identifizierten Zuordnungen und nicht mehr identifizierten Zuordnungen. Fehlerhafte Zuordnungen sind bei der Ermittlung von Telefonnummern ca. 3-5%, bei allen anderen Abgleichen ca. 1%. Nicht identifizierte Zuordnungen sind bei allen Abgleichen ca. 3-5%. Der Kunde ist verpflichtet, bei Übergabe von Daten eventuelle der Zuordnung dienliche Hinweise zu geben und die Art der Daten zu beschreiben. Die a+s solution gmbh weist auf die Möglichkeit der Anpassung von Abgleichen nach Wünschen von Kunden hin.
4. Die Haftung ist begrenzt auf den Auftragswert. Haftung für Folgeschäden wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die a+s solution gmbh und/oder seine Lizenzgeber aktualisieren ihre Adressen- und/oder Datenbestände in den branchenüblichen regelmäßigen Abständen. Eine darüber hinausgehende Gewähr für Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Adressen und/oder Daten kann nicht übernommen werden.
5. Die a+s solution gmbh und seine Datenlieferanten aktualisieren ihre Adressen und/oder Datenbestände in den branchenüblichen regelmäßigen Abständen. Eine darüber hinausgehende Gewähr für Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Adressen und/oder Daten kann nicht übernommen werden.
6. Wird die a+s solution gmbh Material - insbesondere Daten - überlassen, muss der Kunde hiervon ein Duplikat anfertigen und bei sich aufbewahren. Die Haftung bei Verlust ist beschränkt auf den Materialwert.
7. Der Kunde ist informiert, dass die Übertragung auf elektronischem Wege (E-Mail, Internet, Modem oder ISDN) nicht vollkommen sicher ist und ein Missbrauch von dritter Seite nicht ausgeschlossen werden kann. Die a+s solution gmbh ist berechtigt, Daten auf demselben Weg zurückzusenden, auf dem die a+s solution gmbh sie erhalten hat. Haftung für Missbrauch ist ausgeschlossen.
8. Die a+s solution gmbh ist berechtigt, Daten im Zusammenhang mit einem Auftrag bis zu 3 Monate danach auf Festplatte und danach zeitlich unbegrenzt auf Archivbändern in Bank-Schließfächern zu speichern.
9. Die a+s solution gmbh ist berechtigt, Daten aus der Erfassung zur Ergänzung einer nur intern verwendeten Referenzdatei zu verwenden.
10. Die a+s solution gmbh empfiehlt allen Kunden den Abschluss einer Vertrauensschadenversicherung um Daten, welche von der a+s solution gmbh im Auftrag verwaltet oder verarbeitet werden, vor Missbrauch und Adressendiebstahl zuschützen.
11. Die a+s solution gmbh ist berechtigt Leistungen und einzelne Teile der Leistung durch verbundene Unternehmen zu erbringen.
12. Der Endkunde eines Dienstleitungspartner der a+s solution gmbh ermächtigt den Dienstleister über die a+s DialogGroup GmbH, im Rahmen der vertragsgegenständlichen Adresspflegemaßnahmen für den Kunden Adresspflegeverträge mit der Deutschen Post Adress GmbH, Am Anger 33, 33332 Gütersloh, abzuschließen. Der Kunde wird insoweit direkter Vertragspartner von Post Adress. Insofern akzeptiert der Kunde die AGB der Deutschen Post Adress GmbH, für den Datenabgleich eigener Bestandsdaten mit der Post Adress-Umzugsdatenbank bzw. die AGB für den Datenabgleich angemieteter Adressbestände mit der Post Adress-Umzugsdatenbank. Insbesondere akzeptiert der Kunde die mit Vertragsstrafe bewährten Nutzungsbedinungen hinsichtlich der überstellten Daten. Post Adress ist berechtigt, selbst oder durch einen von ihr Beauftragten, zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Angehörigen der beratenden Berufe (Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) die Einhaltung der Nutzungsbedingungen zu überprüfen. Die o.g. Post Adress-AGB sind jeweils vollständig unter www.postadress.de abrufbar.
13. Der Kunde ermächtigt die a+s solution gmbh, im Rahmen der vertragsgegenständlichen Adresspflegemaßnahmen für den Kunden in seinem Namen auf Verzeichnisse zum Auffinden von Telefon und Telefaxnummern, sowie zusätzlicher zur Veröffentlichung freigegebener Informationen zuzugreifen. Der Kunde wird insoweit direkter Vertragspartner des Dienste-Anbieters. Die Nutzung der ermittelten Daten ist nur zu diesem Zweck zulässig. Eine Nutzung oder Verarbeitung für andere Zwecke ist nur unter den engen Voraussetzungen der deutschen Datenschutzgesetze, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes, zulässig. Jede zweckfremde Nutzung oder Verwertung ist unzulässig. So ist insbesondere die vollständige, teilweise oder auszugsweise Verwendung für gewerbliche Adressenverwertung, kommerzielle Auskunftserteilung oder als Unterlage bzw. Hilfsmittel für die Zusammenstellung oder Ergänzung von Teilnehmer- bzw. Adress-Verzeichnissen jeder Art und in jeder medialen Form (in Printform, elektronisch, auf CD-ROM etc.) sowie das Auslesen dieses Verzeichnisses zu vorgenannten Zwecken sowie zu Zwecken sonstiger kommerzieller Verwendung nicht gestattet und wird von den Anbietern nach geltendem Recht unter Ausschöpfung des Rechtsweges verfolgt.
14. Alle gelieferten Adressen mit oder ohne Telefonnummer dürfen vom Kunden nicht häufiger benutzt werden, als vertraglich vereinbart. Ohne ausdrückliche Vereinbarung dürfen die gelieferten Adressen nur einmal für eine adressierte oder telefonische Werbeaktion verwandt werden. Die Übermittlung einer Adresse mit Telefonnummer bedeutet nicht, dass die betreffende Unternehmung/Person mit einer telefonischen Ansprache zu Werbezwecken einverstanden ist. Das Risiko einer eventuellen Abmahnung trägt der Kunde. Die Veräußerung oder Überlassung an Dritte sowie die Nutzung für weitere Werbeaussendungen ist, ebenso wie eine Verbundwerbung, unzulässig. Die Beachtung dieser Vereinbarung überprüfen wir durch in die Adresslieferungen integrierte Kontroll-Adressen und -rufnummern. Jede einzelne vertragswidrige Benutzung verpflichtet den Kunden zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des zehnfachen Entgeltes der Gesamtlieferung, in welcher auch die vertragswidrig verwandte Anschrift enthalten war. Für den Nachweis des Verstoßes genügt die Vorlage einer Kontrolladresse oder Kontrollrufnummer. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt unberührt, wobei in diesem Fall die zu zahlende Vertragsstrafe auf die Schadensersatzforderung angerechnet wird. Die von der a+s solution gmbh oder Partnern bereitgestellten Adressen, Daten und Informationen dürfen ausschließlich im Rahmen gesetzlicher Regelungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes, verwendet werden. Für die Einhaltung dieser Bestimmungen haftet der Auftraggeber.
15. Die Haftung ist ausgeschlossen bei Nichterfüllung aufgrund von nicht von der a+s Solution vorhersehbaren Einschränkungen durch Dienste- und Adress-Anbieter.
16. Die a+s solution gmbh behält sich das Urheberrecht an den von Ihr entwickelten Ideen, Abläufen, Konzeptionen, Programmen, Texten, Entwürfen und Reinzeichnungen vor.
17. Die a+s solution gmbh erwirbt an allen Waren und sonstigen Sachen, welche der Kunde uns übergeben hat oder bei uns lagert oder aus einem sonstigen Rechtsgrund an uns übergeben hat, zur Sicherung von Forderungen ein Pfandrecht gemäß §§ 1204 ff., am eigenen Adressmaterial des Kunden ein Nutzungspfandrecht zum Zwecke der entgeltlichen Vermietung an Dritte.
18. Die a+s solution gmbh darf einen Kunden mit vollständiger Adresse und Logo als Referenz angeben, wenn dem nicht ausdrücklich schriftlich widersprochen wurde.
Damit Sie die AGB der a+s solution gmbh einfach und unkompliziert ausdrucken und abspeichern können, stellen wir Sie Ihnen hier als PDF-Download zur Verfügung: agb-as-solution.pdf
Die a+s DialogGroup, Ihr Dienstleister für Adressmanagement und Services im Dialogmarketing.
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